Ob Lastschrift oder Dialer: Die tatsächlichen Informationen entsprachen nicht den Versprechungen auf der Website. Sascha Borowski sah sich zum Handeln gezwungen. Er ließ Dolzers GmbH abmahnen. "Das ist eigentlich nicht meine Art, aber hier stand auch der Ruf von Dialerschutz.de auf dem Spiel", so Borowski zu onlinekosten.de.
Syndikus droht
Eine entsprechende Abmahnung durch Borowskis Augsburger Rechtsanwalt Hagen Hild ließ Dolzer von seinem zu
zweifelhafter Berühmtheit gelangten Anwalt Bernhard Syndikus kontern. Zwar zeigte sich Dolzer bereit, zumindest in einem der strittigen Punkte eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sonst gab sich Syndikus kämpferisch und drohte sogar mit Gegenmaßnahmen.
Einstweilige Verfügung
Davon einigermaßen unbeeindruckt erwirkte Hild daraufhin vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen die Universal Boards GmbH und ihren Geschäftsführer. Der Dialer-Klitsche wurde untersagt, unter der Domain "dialer-schutz.org" gegen Bezahlung Informationen zum Thema Dialermissbrauch anzubieten. Das Gericht kam zur Auffassung, dass hierbei eine Verwechslungsgefahr mit Dialerschutz.de bestehe (LG München I, Az 33 O 24216/04). "dialer-schutz.org" ist jetzt offline.
Volker Briegleb