Nachdem die Staatsanwaltschaft Mühlhausen im September das illegale Download-Portal "FTP-Welt" lahmgelegt und die
vier Betreiber in Gewahrsam genommen hat, droht nun auch den Nutzern des kriminellen Dienstleisters ein strafrechtliches Nachspiel. Nach Angaben der "Thüringer Allgemeinen" ist es den Ermittlern des Landeskriminalamtes in Thüringen gelungen, die Adressdateien auf den beschlagnahmten Rechnern zu knacken.
Ermittlungen von Amts wegen
Somit drohen auch FTP-Welt-Kunden Geld- und Freiheitsstrafen. Grundsätzlich liegt bei jedem der verzeichneten FTP-Welt-Nutzer ein Anfangsverdacht einer Urheberrechtsverletzung vor, so dass die Staatsanwaltschaft von Amts wegen aktiv werden muss. Schließlich stelle bereits das Herunterladen eines Films auf die heimische Festplatte eine unzulässige Vervielfältigung dar. So müsse nun bei jedem bekannten Nutzer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegenüber onlinekosten.de.
Erstmal nur ein Anfangsverdacht
Ob jedoch aus dem Anfangsverdacht ein für ein weiteres Verfahren hinreichender Verdacht wird, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wie die strafrechtlichen Konsequenzen aussehen, hängt unter anderem von der Häufigkeit der Nutzung und den heruntergeladenen Datenmengen ab. So besteht z.B. in einzelnen Fällen unter Umständen die Möglichkeit, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen.