Wer bei eBay nach Schnäppchen sucht, sollte künftig die Auktionstexte noch genauer lesen als bisher. Das Landgericht Osnabrück hat nach Informationen des Radiosenders Eins Live entschieden, dass eBay-Kunden zusätzlich zum Kaufpreis auch die Mehrwertsteuer bezahlen müssen, wenn dies von dem Verkäufer auf der Auktionsseite ausdrücklich verlangt wird.
AGB nicht bindend
Zwar stehe in den AGB von eBay, dass die Mehrwertsteuer in den Geboten bereits enthalten sei, dies habe aber keinen Einfluss auf den Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer. Die Geschäftsbedingungen würden nur das Verhältnis zwischen eBay und jedem einzelnen Mitglied betreffen, nicht aber die Mitglieder untereinander.
Wenn beispielsweise über einem Bild darauf hingewiesen werde, dass sich das jeweilige Gebot netto zuzüglich Mehrwertsteuer verstehe, müsse die Mehrwertsteuer auch zusätzlich gezahlt werden. Man könne hier nicht von einer überraschenden Klausel ausgehen.
Das Landgericht Osnabrück bestätigte mit dem Urteil eine Entscheidung des Amtsgericht Meppen.
Hayo Lücke