Mit dem Vorwurf schleppender Ermittlungen im Fall Deutsche Telekom hat die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Bonner Staatsanwaltschaft eingereicht.
Das Verfahren wegen falscher Bilanzierung der Telekom-Immobilien sei bereits vor viereinhalb Jahren eingeleitet worden, erklärte DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker am Dienstag in Düsseldorf. "Auf Ergebnisse warten wir immer noch." Für Anleger, die beim dritten Börsengang im Sommer 2000 T-Aktien gekauft hatten und eine Prospekthaftungsklage gegen die Telekom anstrengten, könne die Verzögerung teuer werden: "Ohne weitere Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft wird der Beweis, dass der Prospekt falsch war, nur schwer zu führen sein", erklärte Hocker.
Ein baldiger Abschluss des Verfahrens ist laut DSW nicht wahrscheinlich, weil die Bonner Ermittler hätten verlauten lassen, dass ein weiteres Gutachten zur Bewertung der Immobilienbestände notwendig sein könnte. Betroffen wären demnach auch jene T-Aktionäre, die zunächst ein Schlichtungsverfahren eingeleitet hatten. Damit sei die Verjährungsfrist zwar gehemmt worden, doch nun laufe für viele dieser Anleger ebenfalls die Zeit ab.
"Solange die Staatsanwaltschaft keine neuen Erkenntnisse bringt, können wir auf Basis des nach wie vor hohen Prozessrisikos nur den Rechtsschutz versicherten Anlegern zu einer Klage raten", erklärte Hocker. Die Deutsche Telekom hatte Anfang 2001 ihren seit 1995 unverändert bewerteten Bestand an Grund und Boden deutlich abgewertet, was die T-Aktie nach den Börsengängen weiter auf Talfahrt schickte.
Volker Briegleb
/ afp