Mittwoch, 28.07.2004 17:33

Brutalo-Spiel bundesweit beschlagnahmt

aus den Bereichen Sonstiges, Computer
Das umstrittene Computerspiel "Manhunt" wurde im Rahmen einer bundesweiten Aktion beschlagnahmt. Grundlage war ein entsprechender Beschluss des Amtsgerichts Münchens vom 19. Juli. Dies ist erst die zweite Aktion dieser Art seit 1995, als die Beschlagnahme von "Mortal Kombat 2" Schlagzeilen machte.

In "Manhunt" muss sich der Spieler als verurteilter Mörder in einer zynischen Fernsehshow möglichst brutal gegen angreifende Gangster wehren. Das von der amerikanischen Softwareschmiede "Rock Star North" hergestellte Spiel sollte ursprünglich auch in Deutschland vertrieben werden. Nach der Indizierung des Titels durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nahm der deutsche Publisher allerdings Abstand von der geplanten Veröffentlichung. Die jetzt beschlagnahmten Exemplare stammen offenbar aus dem Ausland.

Anzeige
Indiziert

Die BPjM hatte "Manhunt" aufgrund gewaltverherrlichender Tendenzen am 31. März in die "Gruppe B" der Liste jugendgefährdender Schriften aufgenommen. Bei einer Indizierung nach Gruppe B wird der Fall automatisch der Staatsanwaltschaft übergeben, die einen möglichen strafrechtlich relevanten Verstoß prüft. Das Amtsgericht München hat daraufhin dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben und die Beschlagnahme der Software wegen Verstoßes gegen §131 StGB (Gewaltdarstellung) angeordnet.

In der Begründung des AG München heißt es unter anderem, dem Spiel "Manhunt" wohne "eine äußerst menschenverachtende Grundhaltung inne" und es vermittele die Botschaft, "dass das Töten von menschlichen Wesen zu einem besonderen Spielspaß verhilft, der noch gesteigert wird, je höher das Maß der Gewalt ist." Zusätzlich monierte das Gericht die "stets als jugendgefährdend" einzustufende Glorifizierung der Selbstjustiz. Das sahen die Behörden in Neuseeland offenbar ähnlich, wo das Spiel ebenfalls verboten ist.

Diskussionsstoff

Die Aufregung über das Verbot hält sich - auch in der Szene - in Grenzen. "Manhunt" geht selbst für einige Hardcore-Gamer zu weit. So verständlich die Argumente für die Beschlagnahme auf der einen Seite sind, stellen andere wieder die Frage, ob der Staat grundsätzlich das Recht habe, Erwachsenen ein Spiel wie "Manhunt" vorzuenthalten. Für Diskussionsstoff wird das Spiel also noch eine Weile sorgen.
Volker Briegleb
Kommentieren (Neuen Kommentar verfassen):
Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.
 Suche

DSL = Schnell
Diese Gleichung geht leider nicht immer auf. Manchmal liefert der Internetprovider nur Schneckentempo.
Die Suche nach dem richtigen Internetanschluss kann dann schnell Nerven kosten. Welche DSL Flatrate ist nun die Richtige?
Vielleicht ist auch mobiles Internet eine gute Alternative zum DSL Internet.
DSL Speed
Trotz Highspeed ADSL Anschluss nur Diashow statt flüssiges Internet Fernsehen?
Unbedingt DSL Geschwindigkeit testen.
Wenn der Provider wieder zu viel versprochen hat, gleich neues DSL Angebot einholen.
DSL Schnecke
Das DSL Kabel glüht bereits, der WLAN DSL Router blinkt wild, aber trotzdem dauert der DSL Speed Check ewig?
Dann ist auch IPTV oder etwa Video on Demand kaum möglich. Alternativen müssen her.
Wir haben alle Internet Tarife: Zum Beispiel UMTS Flatrate testen oder gleich auf Kabel umsteigen. Den Kabel Digital Receiver gibt's auf Wunsch dazu.
© 1999-2012 onlinekosten.de GmbH :: Datenschutz :: Impressum :: Presse :: Jobs