Große Aufruhe um den Mobilfunkkonzern Vodafone: Das Unternehmen soll Zeitungsberichten zufolge bei den Düsseldorfer Finanzbehörden in Folge der Übernahme des Mannesmann-Konzerns Teilabschreibungen von 50 Milliarden Euro geltend gemacht haben. Von Vodafone wurde inzwischen bestätigt, dass die Abschreibungen bereits im Jahr 2001 geltend gemacht worden seien, zu der Summe äußerte man sich allerdings nicht. Fakt ist: Sollte sich der Konzern mit seinem Vorhaben durchsetzen, müsste er in Deutschland über Jahrzehnte keine Steuern zahlen. Das Bundesfinanzministerium kündigte bereits eine rechtliche Prüfung an.
Volkswirtschaftlich nicht akzeptabel
Während aus der Politik vielerorts Kritik laut wurde, ist das Vorgehen von Vodafone nach Ansicht des Börsenprofessors Wolfgang Gerke nicht pauschal zu verurteilen. "Betriebswirtschaftlich ist es sinnvoll, dass ein Unternehmen unter Nutzung des Steuerrechts versucht, seinen zu versteuernden Gewinn zu drücken", sagte Gerke der Rheinischen Post. Fraglich sei jedoch, ob das Steuerrecht in diesem Fall ausreichend sei, fügte der Professor für Börsenwesen an der Universität Erlangen hinzu. "Volkswirtschaftlich ist es nicht akzeptabel, dass der Steuerzahler einen Deal, bei dem die Kurse derart in die Höhe getrieben werden, mitbezahlt."
Abschreibungen in dieser Größenordnung zulässig?
Auch der Bund der Steuerzahler forderte gesetzgeberische Konsequenzen, die dann auch insgesamt niedrigere Steuersätze ermöglichen würden: "Dieser pikante Fall zeigt, dass die vielfältigen Abschreibungsmöglichkeiten im deutschen Steuerrecht dringend beschnitten werden müssen", sagte Verbandspräsident Karl-Heinz Däke dem Kölner "Express". "Angesichts der gewaltigen Summen, um die es hier geht, müssen die Finanzbehörden mit aller Härte prüfen, ob die Abschreibungen in dieser Größenordnung zulässig sind."
Hayo Lücke
/ afp