Um der Abzocke über Dialer oder 0190/0900-Nummern weiter entgegenzuwirken, wurde von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) heute eine Tabelle veröffentlicht, die über eingeleitete Maßnahmen bei Verstößen gegen das Mehrwertdienstegesetz informiert. Matthias Kurth, Sprecher der RegTP brachte in einer ersten Stellungnahme auf den Punkt, worum es bei der Tabelle gehen soll: "Findet der Verbraucher einen von ihm genutzten Service in der Tabelle mit eingeleiteten Maßnahmen, kann er anhand eines speziellen Vermerks erkennen, wenn keine Zahlungspflicht besteht."
Illegale Dialer und fehlende Preisangabe
Die meisten Verfehlungen im Internet seien bei Angeboten von nicht registrierten oder nicht gesetzeskonformen Dialern festzustellen. Häufig sei auch der nicht legale Umstand auszumachen, dass kostenpflichtige Dialer die falsche Rufnummerngasse nutzen. In der Telefonie liegen die meisten Verstöße bei der Überschreitung der Preisobergrenze oder fehlender Preisangabe.
Verschiedene Sanktionen möglich
Weiter teilte die RegTP mit, dass sie die Befugnis habe, Anordnungen und andere geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen. Ebenso habe sie ein Auge darauf, dass die von ihr erteilten Bedingungen über die Zuteilung der Rufnummern eingehalten werden. Sollte die RegTP Kenntnis darüber erlangen, dass eine 0190/0900-Nummer rechtswidrig genutzt wird, kann sie im Einzelfall die Abschaltung der Rufnummer anordnen, die Rufnummer entziehen bzw. die Rechnungslegung bzw. das Inkasso untersagen. Möglich sei auch, dass mehrere Sanktionen gleichzeitig verhängt werden.
RegTP-Homepage informiert
Zu finden ist die Tabelle mit den verhängten Maßnahmen auf der Reg-TP-Homepage unter dem Punkt "Missbrauch Mehrwertdienste/Dialer/Suchmaschinen" mit dem Titel
"Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch".