Donnerstag, 29.04.2004 13:38

freenet erwirkt einstweilige Verfügung gegen die Telekom

aus dem Bereich Sonstiges
Wenn die eigenen Kunden zu einem Wettbewerber wechseln, gefällt dies wohl keinem Unternehmen. Die Deutsche Telekom scheint allerdings besonders zu stören, wenn sie Kunden auf andere Telekommunikationsanbieter preselecten muss. Erst im März erwirkte Tele2 eine einstweilige Verfügung gegen den Marktführer. Der damalige Vorwurf: Die Telekom schaltet Preselection-Kunden von Tele2 zurück in das eigene Netz, obwohl diese dies überhaupt nicht wünschen und nutze außerdem die ihr zur Verfügung stehenden Kundendaten, um Preselection-Kunden zurückzugewinnen . Nun hat auch die Hamburger freenet.de AG eine einstweilige Verfügung gegen die Telekom erwirkt.

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Auf nicht gewünschten Tarif geschaltet

Grund diesmal: freenet.de habe Kenntnis davon, dass zu freenet gewechselte Preselection-Kunden ohne deren Einverständnis von der Telekom angerufen werden. Soweit natürlich kein Problem, allerdings wurde den Angerufenen während des Telefonates ein anderer als der vom Kunden bei freenet bestellte Preselection-Tarif angeboten.

Im vorliegenden Fall sei ein Kunde, obwohl er dies ausdrücklich nicht wünschte, in einen anderen Telefontarif umgestellt worden. Ferner sei die Telekom trotz mehrfachem Einspruchs des Kunden nicht bereit gewesen, diese eigenmächtig vorgenommene Handlung wieder rückgängig zu machen. Dieses Vorgehen hat das Landgericht Bonn mit einer einstweiligen Verfügung nun untersagt.

“Schwerer Verstoß“

Eckhard Spoerr, Vorstandsvorsitzender der freenet.de AG, fordert im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes einen noch schärferen gesetzlichen Schutz für Verbraucher und Wettbewerb: "Das vom Gericht festgestellte wettbewerbswidrige Vorgehen der Telekom – das keinen Einzelfall darstellt – zeigt erneut, wie aggressiv die Deutsche Telekom ihre Marktposition gegen geltendes Recht ausnutzt. Hier herrscht akuter Handlungsbedarf, denn dieses Vorgehen ist ein weiterer schwerer Verstoß gegen den Anspruch auf Chancengleichheit für Wettbewerbsunternehmen."
Hayo Lücke
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