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Wenn ehemalige paybox-Kunden dieser Tage auf ihre Kontoauszüge schauen, droht ihnen eine Überraschung. Ganze 9,50 Euro können da fehlen, abgebucht von der Moxmo AG - auch ohne ausdrückliche Einzugsermächtigung. Ganz schön dreist. Und wohl auch nicht ganz legal.
Was steckt dahinter? Wir erinnern uns: Nachdem sich die Deutsche Bank von ihren paybox-Anteilen getrennt hatte, war der Anbieter eines Handy-Bezahlsystems in Schwierigkeiten geraten. Im Januar 2003 entschied sich paybox Deutschland, den Dienst einzustellen. In einer E-Mail wurde registrierten Kunden der Vertrag zum 30. Juni gekündigt- mit der Versicherung, den paybox-Service mit "geeigneten Partnern" bald wieder anbieten zu wollen.
Soweit alles klar. paybox geht über die Wupper, und der Vertrag ist ordnungsgemäß gekündigt. Denkste! Nach vier Monaten Sendepause im Juni 2003 plötzlich Neuigkeiten von paybox. Stolz verkündet das paybox-Team, sich "erfolgreich" bemüht zu haben: "Wir haben mit MOXMO, einem international tätigen mobile-payment-Anbieter, einen neuen Partner gefunden, der Ihnen künftig die bewährten paybox-Dienste in gewohnter Qualität anbieten wird." Die Umstellung, so paybox weiter, sei für den Kunden mit keinerlei Aufwand verbunden. Typisches Marketing-Gefasel?
Hallo, da sind wir wieder!
Nicht ganz. Denn ein paar Zeilen weiter wird es richtig interessant: "Moxmo wird den mit Ihnen bestehenden Vertrag fortführen, die von uns vorsorglich ausgesprochene Kündigung zum 30.06.2003 wird damit hinfällig." Der neue Anbieter werde in alle "Rechte und Pflichten eintreten." Wie viele andere ehemalige paybox-Kunden maßen auch mehrere Onlinekosten-Leser dem Schreiben keine weitere Bedeutung zu. Gekündigt ist gekündigt, oder?