Und wieder einmal ist es soweit: Die Telekom hat sich eine einstweilige Verfügung eingefangen. Wie schon im
März wurde diese vom TK-Anbieter Tele2 erwirkt. Dieses Mal geht es allerdings nicht um das Abwerben von Pre-Selection-Kunden, sondern um irreführende Behauptungen zum Spezialtarif AktivPlus xxl.
Telekom mit wahrheitswidrigen Behauptungen
Das Landgericht Bonn hat der Deutschen Telekom wahrheitswidrige Behauptungen gegenüber Verbrauchung zur Nutzung von Call by Call und Preselection bei diesem Tarif untersagt. Nach Angaben von Tele2 gab die Deutsche Telekom den Kunden die Fehlinformation, dass es Nutzern des AktivPlus-xxl-Tarifes verwehrt sei, durch das Vorwählen einer Call-by-Call-Nummer die Tarife von Wettbewerbern für sich zu nutzen.
Zudem sei von der Telekom gegenüber Verbrauchern behauptet worden, dass es nicht möglich sei, im Rahmen der Telekom-Spezialtarife AktivPlus xxl und T-Net xxl einen Preselection-Vertrag abzuschließen. Desweiteren habe die Deutsche Telekom neue Kunden für die Anschlussvariante T-Net xxl mit dem falschen Versprechen geworben, dass man mit diesem Tarif auch an Wochenenden umsonst im Internet surfen könne.
Urteil greift ab sofort
Das Landgericht Bonn untersagte der Deutschen Telekom mit sofortiger Wirkung die Behauptung der genannten falschen Tatsachen und droht der Deutschen Telekom AG bei Zuwiderhandlung mit bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld. Die Eilentscheidung des Landgerichts kann
angefochten werden.
Hayo Lücke