Der TK-Anbieter Tele2 hat eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom erwirkt. Der Vorwurf: Die Telekom versuche Kunden, die sich für den Preselection-Tarif von Tele2 angemeldet haben, mit wettbewerbswidrigen Mitteln wieder für sich zu gewinnen. Die Telekom indes sieht sich zu Unrecht den Vorwürfen ausgesetzt.
In einer offiziellen Mitteilung von Tele2 heißt es, die Telekom nutze ihre Kenntnis der Preselection-Aufträge, um Kunden des Konkurrenten abzuwerben. Mitarbeiter des Bonner Marktführers riefen gezielt bei Tele2-Kunden an, um diese von der Rückkehr zur Telekom zu überzeugen. Nach Auffassung von Tele2 verstößt diese Nutzung von Informationen gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht.
Umstellungen gegen den Willen der Kunden
Tele2 hat dem Landgericht München 250 eidesstattliche Versicherungen von Tele2-Kunden vorlegen können, welche die Telekom-Praktiken unter Beweis stellen. In mehr als 10 Prozent der Fälle erklärten Tele2-Kunden sogar, dass sie gegen ihren klar geäußerten Willen wieder auf das Netz der Telekom zurückgeschaltet wurden. Das Gericht hat der Klage von Tele2 in einem Eilverfahren nun statt gegeben und der Telekom jegliche weiteren Abwerbeversuche über Telefon untersagt.