Das vom Informationszentrum Mobilfunk (IZMF) in Auftrag gegebene Gutachten wurde durch das Beratungsunternehmens B.A.U.M. und das Deutsche Institut für Urbanistik erstelllt. Es dient der jährlichen Überprüfung einer Selbstverpflichtung aus dem Jahr 2001, in der die Mobilfunkbranche Zusagen zum Verbraucherschutz, zur Forschung und Überwachung der Technik und zur Information der Öffentlichkeit gemacht hatte.
Onlinekosten.de meint:
Die hohe Kompetenz der Bundesregierung lässt sich an Dingen wie dem Dosenpfand festmachen. Die Angst vor gesundheitsschädlicher Strahlung in Handys ist eine weit verbreitete, aber esoterische Wahnvorstellung, die der Bundesumweltminister für seine Zwecke auszunutzen sucht. Um Gesundheitsschäden zu verursachen, müsste täglich mehrere Stunden mit dem Handy telefoniert werden.
Anders sieht es bei den Mobilfunk-Masten aus. Diese verfügen über eine weit höhere Sendeleistung als Mobiltelefone, daher können gesundheitliche Schäden an der Bevölkerung, die in der Nähe dieser Masten lebt, nicht ausgeschlossen werden.
Letztendlich ist es nachvollziehbar, dass die Handy-Hersteller sich weigern, ihre Geräte unter den Zwang eines Gütesiegels zu stellen, solange die gesundheitsschädlichen Folgen der Handy-Nutzung nicht wissenschaftlich erwiesen sind. Zumal es eine unabhängige Prüfung der Handys voraussetzt, die bei den kurzen Produktzyklen zu Verzögerungen und finanziellen Einbußen führt.