Die Hotline der T-Com erzählte einigen Lesern: Das kostenlos Surfen mit dem alten XXL-Tarif sei seit dem 1. Februar 2004 nicht mehr möglich. Die AGB hingegen verbieten eine kostenlose Einwahl an Sonn- und bundeseinheitlichen Feiertagen über die
allseits bekannten lokalen Interneteinwahlnummern definitiv nicht. Was ist nun richtig?
Der Unterschied zwischen Alt und Neu
Wie alte XXL-Kunden wissen, wurde der seit mehreren Jahren bestehende XXL-Tarif in "XXL sunday" umbenannt, die AGB wurden jedoch nicht geändert. Der neue Optionstarif, mit dem man samstags und sonntags sowie feiertags kostenlos surfen kann, heißt "XXL weekend". Mit letzterem ist die Gratiseinwahl zweifelsohne nicht möglich. Es findet dementsprechend eine Berechnung der Verbindungen statt. Doch wie sieht es mit dem alten "XXL sunday"-Tarif aus?
Endgültige Erklärung der T-Com
Pressesprecher Walter Genz bestätigte uns, dass man weiterhin über regionale Einwahlnummern kostenlos surfen kann, auch wenn es der Telekom - und daraus brauche man kein Geheimnis zu machen - "wehtut". Nach wie vor sei die Interneteinwahl an Sonn- und bundesweit einheitlichen Feiertagen mit den
speziellen, regionalen Einwahlnummern in Verbindung mit dem alten "XXL sunday"-Tarif gebührenfrei.
Alte "XXL sunday"-Kunden, bei denen dennoch nachweislich eine Fehlberechnung der Verbindungen über lokale Einwahlnummern stattgefunden hat, sollen diese Posten reklamieren, indem sie sich an die Rechnungsstelle der Telekom wenden, deren Adresse und Telefonnummer auf jeder Telefonrechnung zu finden ist.
Weitere Informationen und eine FAQ mit den häufig gestellten Fragen zu diesem Thema finden Sie auf unserer
Informationsseite zum Gratissurfen.