Das Gratistelefonieren am Wochenende und an Feiertagen mit dem neuen XXL-Tarif der Telekom ist weiterhin möglich.
Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster hat heute den Beschwerden der Telekom und der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) stattgegeben. Diese richteten sich gegen vier Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln, mit denen die Optionstarife "AktivPlus xxl (neu)" und "AktivPlus basis calltime 120" gestoppt worden waren.
Der Entscheidung zufolge ist die Telekom weiterhin berechtigt die beiden Zusatztarife ihren Kunden zur Verfügung zu stellen (Az.: 13 B 2621/03, 13 B 2624/03, 13 B 2623/03, 13 B 2689/03).
Zur Begründung hat das OVG Münster ausgeführt: Die Annahme des Verwaltungsgerichts, die beiden Tarife enthielten unzulässige Preisabschläge, weil sie bei einer realistischen Ausnutzung die sonst von der Regulierungsbehörde angenommenen Verbindungskosten unterschritten, treffe nicht zu. Die Verbindungsentgelte des "AktivPlus"-Tarifs und des Tarifs "AktivPlus basis" lägen zwischen der Dumpingpreisgrenze und dem Standard-Verbindungsentgelt und seien kostendeckend, sodass sie nicht mit einem Teil des monatlichen Überlassungsentgelts finanziert würden.
Vielmehr stehe das jeweilige Überlassungsentgelt in vollem Umfang zur Deckung der samstags, sonntags und an Feiertagen geltenden Flatrate bzw. der 120 Freiminuten zur Verfügung. Die Überlassungsentgelte selbst seien angesichts des beobachteten und erwarteten Kundenverhaltens ebenfalls kostendeckend und keine Dumpingpreise.
Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind unanfechtbar.
Tobias Capangil