Für Mobilfunkbetreiber und Handy-Hersteller wird es immer schwerer, sich gegen mögliche Schadenersatzforderungen wegen elektromagnetischer Strahlung zu versichern. Führende Versicherungsunternehmen in Deutschland hätten dieses Risiko wegen der nicht einschätzbaren Gesundheitsgefahren in ihren Policen ausgeschlossen, erklärten die beiden weltgrößten Makler für Industrieversicherungen, Marsh und Aon.
Rückversicherer, bei denen die Direktanbieter von Policen ihre Risiken absichern, drängten seit Jahren "auf Einschränkungen beim Thema Elektrosmog", sagte Andreas Ingerfeld von Aon Deutschland. Dies schlage nun auch auf die Haftungsbedingungen bei den Erstversicherern durch. Bei diesen werde bei Vertragsverlängerungen dieses Risiko nun regelmäßig ausgeschlossen.
Grund für die Zurückhaltung der Versicherer sei die Furcht vor einem zweiten "Asbest-Desaster", sagte Georg Bräuchle, Geschäftsführer von Marsh Deutschland in Frankfurt am Main. Jahrzehntelang galt die Faser als unbedenklich und wurde zum Schutz gegen Feuer verbaut. Nachdem bewiesen wurde, dass die Fasern Krebs erzeugen können, mussten die Versicherer vor allem in den USA Milliardenzahlungen leisten.
Bei den großen Versicherern wie Allianz oder HDI wurde ein genereller Ausschluss nicht bestätigt. Es werde jeweils von Fall zu Fall entschieden. Beim Industrieversicherer HDI hieß es, durchaus üblich seien Höchstgrenzen für Schadenssummen oder die Begrenzung der Haftung auf bestimmte Länder.
Die gesundheitlichen Folgen der Strahlung von Handys und Sendeanlagen sind seit Jahren umstritten. Einen wissenschaftlichen Beleg für diese gibt es bis heute nicht. Die Strahlenschutzkommission des Bundes (SSK) kam vor drei Jahren zu dem Ergebnis, dass es unterhalb der schon geltenden Grenzwerte keinen Nachweis für Gesundheitsbeeinträchtigungen gibt. Dennoch beauftragte das Bundesumweltministerium im September vergangenen Jahres das Bundesamt für Strahlenschutz, mögliche Risiken nochmals eingehend zu prüfen. Ergebnisse sollen 2005 vorliegen.