Ein Blick ins Gesetz erleichtert gemeinhin die Rechtsfindung – doch in diesem Fall bedarf es schon einiger schwer zu lesender Kommentare… Kurz gesagt: Der Anwalt hat Recht. Parallelimporte sind statthaft, so lange sie privat eingeführt und privat und nicht gewerblich verkauft werden. Ps. Fehler: Durch sein eBay-Angebot hat er die DVD einer breiten Öffentlichkeit zum Kauf zugänglich gemacht, das nimmt dem Verkauf seine private Natur. Privat, also im Freundeskreis, wäre der Verkauf erlaubt gewesen – bei eBay eben nicht.
Mark P. ist fassunglos:
„Ich habe nur eine DVD verkauft, keine 100. Gewinn habe ich erst recht nicht gemacht. Die DVD war original, also hat Universal in Australien schon an der DVD verdient. Wie soll ich mir als Schüler einen Anwalt leisten? 400 Euro sind schließlich viel Geld für mich. Im Internet habe ich schon von anderen Leuten gehört, die solch einen Brief bekommen haben."
"Ich glaube, dass der Anwalt gezielt in Ebay sucht und da Leute, die sich nicht wehren können rausfischt, um viel Geld zu machen. Warum veröffentlicht Universal eine DVD in Australien mit deutschem Ton und Regional Code, wenn sie nicht wollen das man die DVD in der ganzen EU guckt. Gibt es so viele Australier die deutsch sprechen und einen deutschen DVD Player haben?"
Auch aus anderer Quelle hören wir, dass Anwälte kleine eBay-Auktionen nach Urheberrechts-Verstößen durchforsten und mit dieser Masche reihenweise kleine Verkäufer abmahnen. Nun gut, die anwaltliche Forderung hier zeigt Hand und Fuß – aber auch einen zweifelhaften Wesenszug: Wird hier gezielt gegen eher wehrlose Kleinst-Verkäufer Programm gemacht? Universal auf Großkampagne gegen kleine Fische - mit eigens dafür abgestellten Jura-Suchbienen?