Fürwahr – da hat der Filmriese einen ganz dicken Fang gemacht. Mit Akribie, List und Tücke ging er vor. Kratzte aus den durch Kopier-Piraten geschwächten Kassen die letzten Cents zusammen, beauftragte einen eigenen Anwalt und sanktionierte damit ein Urheberschutz-Vergehen schier unglaublichen Ausmaßes – es ging um 23,99 Euro…
Mark P. staunte nicht schlecht, als ihn der Anwaltsbrief erreichte: „In vorbezeichneter Angelegenheit zeige ich an, dass mich die Universal Pictures GmbH mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hat…“ – Das klingt wichtig und macht Eindruck. Besonders auf einen 19jährigen Schüler wie Mark P. Eine Unterlassungserklärung solle er unterschreiben und eine anwaltliche Kostennote in Höhe von 400 Euro bezahlen – nicht gerade kleines Geld für einen deutschen Durchschnitts-Pennäler…
Anwalt, Kostennote, Unterlassungserklärung...
...klingt nach reichlich Ärger. Was hat P. falsch gemacht? – Nichts, was nicht fast jedem von uns auch passieren könnte. Mark P.: „Ich wollte den Film „The Ring“ sehen. In Deutschland war er noch nicht erschienen, also habe ich mir zwei The-Ring-DVDs aus Australien bestellt – eine für mich, eine für meinen Freund. Als die DVDs kamen, wollte mein Freund sein Exemplar nicht mehr. Ich stellte es also bei eBay ein, verkaufte sie am 20.08.03 für knapp 24 Euro – Gewinn habe ich damit nicht gemacht.“
Am 5.9.03 dann die große Überraschung: Der Anwaltsbrief segelt ins Haus. P. habe einen nicht statthaften Parallelimport begangen, der Streitwert des Falles betrüge 10.000 Euro. Er solle eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, dass er’s nie wieder tue – und das Anwaltshonorar begleichen. Dann wäre alles erledigt. Im Abspann noch der nette Hinweis: „Sollten Sie diesen Forderungen nicht nachkommen, werde ich meiner Mandantin empfehlen, gerichtliche Maßnahmen gegen Sie einzuleiten, was weitere Kosten zur Folge hätte.“