Freitag, 18.07.2003 13:50

BGH erlaubt tiefe Verlinkung

aus dem Bereich Sonstiges

Nachrichten-Suchmaschinen können aufatmen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Paperboy erlaubt, auf einzelne Beiträge von handelsblatt.com zu verlinken. Die Verlagsgruppe Handelsblatt wollte genau diese tiefe Verlinkung unterbinden. Paperboy würde das Urheberrecht verletzen und wettbewerbswidrig auf die Text-Datenbanken zugreifen.

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In Nachrichten-Suchmaschinen sind aktuelle Nachrichten bekannter Websites aufgelistet. Sie werden statt normaler Suchmaschinen genutzt, weil aktuelle News erst Tage später im dortigen Suchindex erscheinen würden. Aus diesem Grund hat Google auch einen ähnlichen Dienst unter dem Namen Google News gerade gestartet.

Paperboy hatte in seinem Angebot nur die Überschrift und einige Textzeilen übernommen, um dann auf die Originalmeldung zu verlinken. Problem dabei: Der User gelangt an der Startseite vorbei direkt zu einer Meldung, auf der Startseite ist aber meist die Werbung platziert, die sich am besten verkauft. Für einen Website-Betreiber ist eine tiefe Verlinkung also kein gutes Geschäft.

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