Dienstag, 15.07.2003 15:33

Spam: EU-Kommission geht zum Angriff über

aus dem Bereich Sonstiges

Die EU sagt unerwünschtem Spam den Kampf an. Erkki Liikanen, Europäischer Kommissar für Unternehmen und Informationsgesellschaft, wies heute in Brüssel darauf hin, wie die Europäische Kommission die Ausbreitung unerbetener kommerzieller E-Mails, auch als "Spam" bezeichnet, zu bekämpfen gedenkt. Aufgrund der im letzten Jahr erlassenen Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation müssen die Mitgliedstaaten bis Ende Oktober 2003 ein Spam-Verbot in innerstaatliches Recht umsetzen.

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Weitere Schritte gegen den Missbrauch...
Nun will die Europäische Kommission im Herbst eine Mitteilung zu diesem Thema verabschieden. Konkrete Schritte konzentrieren sich auf die Durchsetzung technischer Maßnahmen zur Verhinderung dieses Missbrauchs, insbesondere in internationaler Zusammenarbeit, und auf die Aufklärung der Verbraucher. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen zunächst mit Mitgliedstaaten und interessierten Parteien anlässlich eines Workshops getestet werden, der im Oktober stattfinden soll.

Spam senkt die Produktivität
Das Spamming hat einen Punkt erreicht, wo es ein wesentliches Problem für die Entwicklung des elektronischen Handels und der Informationsgesellschaft darstellt. Unternehmen und Privatleute investieren mehr und mehr Zeit und Geld lediglich in das Aufräumen ihrer elektronischen Briefkästen. Der Produktivitätsverlust für Unternehmen in der EU betrug im Jahr 2002 schätzungsweise 2,5 Mrd. €. Ferner ist davon auszugehen, dass Spams bis Ende des Sommers über 50 Prozent aller elektronischen Nachrichten ausmachen werden. Sie können einige der beträchtlichen Vorteile, die Dienste wie E-Mail und SMS bieten, zunichte machen.

Sogenannte "Opt-in"-Regelung gegen Spam
Die EU spiele in rechtlicher Hinsicht eine Vorreiterrolle, indem sie bereits im Juli 2002 eine Richtlinie erließ, die zu einem europaweiten Verbot unerbetener Massenpost an Privatpersonen führen wird. Mit einer begrenzten Ausnahme, die bestehende Kundenbeziehungen betrifft, ist Marketing per E-Mail nur mit vorheriger Einwilligung der Teilnehmer zulässig (Artikel 13 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation).

Diese sogenannte "Opt-in"-Regelung gilt auch für Mobilfunk-Kurzmitteilungen (SMS-Nachrichten) und andere elektronische Nachrichten, die an Endgeräte im Mobilfunk- oder Festnetz versandt werden. Die Mitgliedstaaten können auch unerbetene kommerzielle E-Mails an Unternehmen verbieten. Spätestens zum 31. Oktober 2003 müssen sie diese Regelung anwenden und durchsetzen. Bleibt nur zu hoffen, dass all diese Richtlinien auch etwas bewirken.
Tobias Capangil
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