Nach jahrelangem Stillschweigen wittert der amerikanische Nahrungsmittelhersteller Hormel, Produzent von "Spam" - gepressten Schinken in Dosen, ein großes Geschäft: Aufgrund des Namensmissbrauchs der eigenen Produkte verklagt man kurzerhand ein paar Unternehmen - schließlich hat sich "Spam" mittlerweile weltweit als Bezeichnung für nervige Werbepost durchgesetzt.
Schinken mit Software verwechseln
Hormels Strategie wechselte im Laufe der Zeit: Von dem immer häufiger auftretenen Begriff "Spam" in Verbindung mit Werbebotschaften distanzierte man sich und führte die Internetseite
spam.com ein. Jetzt, wo Spam auch in Verbindung mit Dienstleistungen angeboten wird und jetzt, wo Geld mit Schutzmaßnahmen verdienst wird, geht man gerne den juristischen Weg. Und so traf es die Firma SpamArrest, die Filterlösungen für Endanwender und Unternehmen anbietet.
Die Argumentation in der Klage gegen den Anbieter ist typisch in der Softwarebranche: es heißt, die Verbraucher könnten die Produkte miteinander verwechseln und zu dem Schluss kommen, Hormel unterstütze SpamArrests Produkte. Das klingt im Vergleich zu den anderen möglichen Verwechslungen jedoch noch harmlos: Spam mit Spam verwechseln - Penisverlängerungen, dubiose Geldgeschäfte oder Heiratsvermittlungen mit gepresstem Schinken.
Außergerichtliche Einigung wahrscheinlich
Beobachter halten eine außergerichtliche Einigung sowieso für recht wahrscheinlich. Dann gelänge es SpamArrest, mehr Popularität zu erlangen und den Namensbestandteil "Spam" zu behalten - natürlich gegen Geld, was widerrum für Hormel profitabel wäre. Dass Hormel nach SpamArrest noch weitere Unternehmen verklagen wird, wird für wahrscheinlich gehalten. Der Begriff "Spam" wurde nach einem Monty-Python-Sketch zum Synonym für unliebsame Werbebotschaften.
Matthias-Emanuel Thömmes