Auch wenn sich KaZaA in einer rechtlichen Grauzone befindet, so will das Unternehmen gegen KaZaA Lite-Anbieter gerichtlich vorgehen.
Domains zurück
Sharman Networks, das Entwicklerunternehmen der FastTrack-Technologie und des Clients KaZaA, will zunächst alle Inhaber von KaZaA-Domains zur Aufgabe zwingen. So ist den Betreibern von deutschsprachigen Seiten ein Schreiben zugegen, das sie auffordert, ihre Domains an Sharman Networks abzutreten.
Begründet wird dies mit dem Namensrecht, dass durch den langen Gebrauch des Namens KaZaA entstanden ist. Eingetragen ist der Name hingegen nicht, allerdings muss dies auch nicht immer der Fall sein - das Namensrecht gilt nicht allein für eingetragene Markennamen.
KaZaA Lite-Erfolg
Jedoch scheint sich hinter den Drohungen eher die Angst vor KaZaA Lite zu verstecken. Dieser Client ist nicht nur moderner und besitzt umfangreichere Hilfsdateien, er ist auch ohne Spyware ausgestattet - anders als das KaZaA-Original.
Und so scheint Sharman Networks sich in erster Linie darum Sorgen zu machen, dass der eigene Client gegenüber der kostenlosen (und zudem derzeit besseren) Lite-Variante ins Hintertreffen gerät. Da ist doch der Gang zum Anwalt eine gute Lösung, vielleicht bekommt Sharman Networks dank der Rechtsstreitigkeiten mit der RIAA ja einen Gruppen-Sondertarif.