Donnerstag, 05.06.2003 11:21

Surferschutz: Verizon muss Tauschbörsen-Nutzer nennen

aus den Bereichen Breitband, Sonstiges

Nach langen Kämpfen vor Gericht muss Verizon nun doch die Namen einiger Kunden, die Tauschbörsen in der Vergangenheit exzessiv genutzt haben, nennen.

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Gerichtsurteil

Verizon hatte sich dagegen gewehrt, die Userdaten von einigen besonders aktiven Tauschbörsennutzern freizugeben. Genau das war und ist jedoch das Ziel der RIAA, die Dachorganisation der Musikindustrie will die Namen dieser Tauschbörsennutzer wissen.

Verizon sieht darin hingegen eine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung - garantiert durch die Verfassung der USA. Ein erstes Gericht konnte dieser Argumentation allerdings nicht folgen und verurteilte Verizon zur Herausgabe der Daten.

Zweiter Kampf

Doch damit gab sich Verizon nicht zufrieden. Im Kampf für die Rechte der Kunden und natürlich auch für den eigenen Geldbeutel - man möchte schließlich als Provider gelten, bei dem man gefahrenlos Tauschbörsen nutzen kann - begab man sich erneut vor Gericht.

Zwar läuft die Berufung noch, ein vorläufiges Aussetzen des ersten Urteils wurde jedoch von dem Berufungsgericht abgelehnt. Daher wird Verizon wohl nun vorerst die Userdaten herausgaben müssen, sich aber bei der Schaffung eines Präzedenzfalls nicht geschlagen geben.
Alexander Moritz
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