FaxSpam: Erster Verbraucher zieht gegen Provider vor Gericht
aus dem Bereich Sonstiges
Die Düsseldorfer Kanzlei Kamphausen, die den Verbraucher vor Gericht vertrat, stützte den Unterlassungsanspruch auf § 13a TKV, wonach ein Netzbetreiber aufgrund seiner Kenntnis von der Versendung der Telefax-Werbungen seines Kunden als Mitstörer in Anspruch genommen werden kann. Da es sich bei dem Verbraucher aber nicht um einen Anwalt handelte, konnte ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß, wie bei Steinhöfel, hier nach § 1 UWG nicht greifen. Die Düsseldorfer Anwälte zogen daher §§ 823, 1004 BGB mit den Schutzbestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (§ 13a TKV) heran und sahen die Faxe als Eingriffe.
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Kanzlei-Mitarbeiter Patrick Rehkatsch zu dem heutigen Beschluss: "Das dürfte weitere Signalwirkung haben, wonach mehr und mehr Verbraucher ebenfalls gerichtliche Schritte zur Eindämmung der massenhaften und störenden Versendung von Telefax-Werbungen für Abruf-Dienste unmittelbar gegen die Netzbetreiber durchführen werden. Entgegen vielfachen Berichten in den Medien zeigt die Entscheidung, dass es sehr wohl auch als Verbraucher auf sehr effektive Weise möglich ist, sich aufgrund des neuen § 13a TKV gegen Versender von Telefaxen im Ausland durch Ansprüche unmittelbar gegen die Netzbetreiber zu wehren."
Die Verfügung geht jetzt per Gerichtsvollzieher an IN-telegence. Trifft sie dort ein, tritt sie auf jeden Fall vorerst in Kraft. Ob IN-telegence dagegen Rechtsmittel einlegen wird, konnte man uns bei dem Provider nicht mitteilen. Von der Verfügung war noch nichts bekannt...