Mit bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld hat heute das Landgericht Hamburg auch den Münchner 0190-Provider extracom bedroht. Binnen einer Woche könnte Promi-Anwalt Joachim Steinhöfel damit bereits die zweite Einstweilige Verfügung in Sachen Fax-Spam erwirkt haben.
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Mit dem heutigen Beschluss...
...lässt Steinhöfel vom LG Hamburg der extracom verbieten, "im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Dritten zur Förderung des Absatzes von Telefax-Abruf-Diensten, welche mittels Telefax-Abruf-Schreiben beworben werden, ohne dass das Einverständnis des Empfängers vorliegt, oder, soweit es sich um Gewerbetreibende handelt, zu vermuten ist, Fax-Abruf-Nummern zur Verfügung zu stellen."
Zu deutsch: Wenn Ihnen künftig ein wettbewerbswidriges Fax zugeht, das Sie nicht verlangt haben und auf dem für 0190er-Faxabruf geworben wird, dessen Nummer extracom zugeteilt ist, könnte dies dem Provider teuer zu stehen kommen. Auch wenn extracom selbst den Dienst hinter der 0190er-Nummer nicht betreibt und dieses Fax nicht selbst versendet hat.
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