Das Auktionshaus eBay hat in den letzten Tagen per E-Mail die Nutzer über die neuen AGB informiert, die wichtige Grundsätze für den Kampf gegen Betrüger enthalten.
Neue Passagen
So steht in den neuen Geschäftsbedingungen, dass Anbieter die Ware, die sie bei eBay verkaufen, richtig und vollständig beschreiben müssen. Unternehmer, also beispielsweise Powerseller, müssen die Kunden zudem über den Verbraucherschutz und die Widerrufsrechte informieren.
Das Einrichten eines eBay-Shops ist zudem erst ab 10 positiven Bewertungen oder bei Angabe einer Kreditkarte möglich. Und auch auf der Bieter-Seite wehrt sich eBay gegen Betrüger und unrechte Mittel. So verbieten die neuen AGB den Einsatz von automatischen Überwachungs- und Bietprogrammen, sogenannten Snipern.
Datenschutz-Bestimmungen
Zudem ändert das Auktionshaus die Datenschutz-Bestimmungen. So dürfen die Nutzerdaten im Falle von Betrugsversuchen ab sofort durch eBay genutzt werden, um den Betrügern das Handwerk zu legen. Mitglieder müssen der Erfassung der Daten zustimmen.
Allerdings sind die Daten natürlich nicht frei zugänglich, nur bei konkreten Verdachtsmomenten möchte eBay die Informationen nutzen. Die neuen AGB und die Datenschutzbestimmungen treten zum 1. Juni in Kraft.
Alexander Moritz