"Das Ermittlungsverfahren gegen Christoph R. wegen Betruges wurde am 31.3.03 eingestellt." - diese Meldung erhielt MMCCR-Kunde Semmo B. heute morgen von der Staatsanwaltschaft Traunstein.
Die Behörde könne dem MMCCR-Chef "Leistungsunfähigkeit und -willigkeit" nicht nachweisen. In Traunstein wollte man eine onlinekosten-Anfrage dazu vor Montag nicht kommentieren.
Sollte das gesamte Betrugsverfahren tatsächlich eingestellt sein, würde das die Niederschlagung von insgesamt 200 eingegangenen Betrugsanzeigen bedeuten. Der Gesamtschaden der Anzeigensteller beläuft sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft bisher auf rund 160.000 Euro.
Ein weiteres Verfahren wegen "Vereitelung der Zwangsvollstreckung" gem. § 288 StGB sei zurzeit jedoch noch anhängig, so die StA Traunstein im Schreiben an Semmo B. Im Falle des § 288 StGB handelt es sich im Unterschied zum Betrug jedoch um ein sogenanntes "Antragsdelikt"; d. h. die Strafverfolgung durch die zuständige Staatsanwaltschaft erfolgt erst, wenn der in seinen Rechten verletzte dies auch beantragt.
Update: Das Schreiben der StA und die Begründung auf Seite 2.