Mittwoch, 02.04.2003 13:44

BGH stärkt Verbraucherrechte bei Bestellungen im Versandhandel

aus dem Bereich Computer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Recht der Verbraucher gestärkt, im Versandhandel bestellte Waren zurückgegeben zu können. Das Widerrufsrecht gilt auch für Computer, die nach Kundenwünschen individuell mit verschiedenen Zusatzkomponenten ausgestattet werden, entschied der (BGH) in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil.

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Nach Ansicht des Gerichts erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn die Sonderkomponenten der Ware mit verhältnismäßig geringem Aufwand und ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder ausgebaut werden können. (AZ: VIII ZR 295/01)

Im entschiedenen Fall hatte der Kläger bei einem Computer-Varsandhandel nach einer Vorbesprechung am Telefon schriftlich ein Notebook bestellt, das mit verschiedenen Zusatzkomponenten aufgewertet werden sollte. Nach der Lieferung stellte er jedoch fest, dass nicht alle dieser Komponenten eingebaut worden waren und wollte von dem Kauf zurücktreten.

Der Computerhändler weigerte sich, jedoch, den Kaufpreis und die Versandkosten zu erstatten. Er berief sich darauf, dass das Widerrufsrecht laut Gesetz nicht für "nach Kundenspezifikation angefertigte" Waren gelte, die per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail bestellt werden. Nach Ansicht des BGH gilt diese Ausnahmevorschrift des so genannten Fernabsatzgesetzes jedoch nicht für Produkte, die ohne großen Aufwand wieder in ihren Originalzustand zurückversetzt werden können.
Peter Giesecke / afp
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