Am heutigen Tage ist das neue Jugendschutzgesetz in Kraft getreten, das die Abgabe von Spielen verstärkt reguliert.
Kontrollpflicht
So wurde eine Kontrollpflicht für alle Spiele beschlossen, die in Deutschland auf den Markt kommen. Damit soll verhindert werden, dass gefährliche Titel nicht überprüft und damit auch nicht entsprechend gekennzeichnet oder indiziert werden.
Auch weiterhin können Spiele indiziert werden, die damit faktisch von der Bildfläche verschwinden - weder Werbung noch das Auslegen der Spiele im Laden ist mit der Indizierung erlaubt. Anders sieht dies bei "ab 18"-Spielen aus, diese dürfen Beworben und an Erwachsene verkauft werden, allerdings ist der Versandhandel mit derartigen Spielen verboten.
Kontrolle bei Jugendlichen
Zudem müssen die Geschäfte nun auch bei Spielen "ab 16" und "ab 12" eine Ausweiskontrolle durchführen. Importspiele, die in Deutschland nicht kontrolliert wurden, sind zudem automatisch "ab 18" und damit für den Versandhandel verboten - selbst bei eindeutigen Kinderspielen.
Daneben müssen Demostationen in Kaufhäusern nun kontrolliert werden, ebenso wie LAN-Parties. Sollten Kinder mit Spielen, die nur für Jugendliche freigegeben sind, über Demo-Spielekonsolen oder auf LAN-Parties in Kontakt kommen, so drohen den Verantwortlichen hohe Strafen. Allein das Internet und die weiten Datennetze der Tauschbörsen können auch mit dem neuen Gesetz nicht reguliert werden.