Kurz darauf hat Adnewmedia gezahlt - jedenfalls einen Teil. Am 1. Oktober gingen 229,95 Euro auf dem Konto des Anwalts von Michael S. ein. Dieser hatte vor fast einem Jahr 229,90 Euro überwiesen. Die fünf Cent, die Adnewmedia mehr überwies, werden aber kaum die Gebühren decken, die mittlerweile aufgelaufen sind. Die müssen natürlich auch gezahlt werden.
Schon vor der Zwangsvollstreckungsmaßnahme belief sich der Gesamtbetrag auf 322,99 Euro, dieser Betrag ist so auf dem Pfändungsprotokoll vermerkt. Auch der auf onlinekosten.de veröffentlichte Vollstreckungsbescheid wies schon 62,53 Euro an Gebühren und Auslagen aus. Die Gerichtsvollzieherin wird also wiederkommen, um sich das Geld zu holen, dass dem Anwalt und auch ihr selbst zusteht.
Nur der Anwalt hilft
Im Dezember ist es ein Jahr her, dass Michael S. sich bei Adnewmedia angemeldet und 229,90 Euro überwiesen hat. Er hat einen Anwalt eingeschaltet, nicht weil es ihm um das Geld ging, sondern weil er sich als Kunde nicht einfach so über den Tisch ziehen lassen wollte. Viele Schüler und Studenten konnten sich seinerzeit eine ISDN-Flatrate gerade so leisten, scheuten aber den Rechtsstreit mit einem Flatrate-Anbieter. Sie schrieben schließlich den Verlust als Lehrgeld ab.
Peter Giesecke