Adnewmedia hat sein Flatrateangebot eingestellt, Michael S. (Name geändert) wollte jedoch sein Geld zurückerhalten, denn freigeschaltet wurde er nie. 229,90 Euro hatte er im Dezember letzten Jahres für null Leistung gezahlt. Schließlich erwirkte er einen Vollstreckungsbescheid, doch die Gerichtsvollzieherin Christiane Soukup musste Ende September auf dem Absatz kehrt machen. Adnewmedia erhob Einspruch gegen die Pfändung.
Maikel Köhler, Geschäftsführer von Adnewmedia, wollte weder zahlen, noch von der Gerichtsvollzieherin sich den Kuckuck aufs Mobiliar kleben lassen. Mit seiner Begründung streifte er sich sogar den Schafspelz über: "erhebe Einspruch gegen den VB (Vollstreckungsbescheid - die Red.) eine Zustellung habe ich nicht erhalten". Eine Kopie des Pfändungsprotokolls liegt der Onlinekosten-Redaktion vor.
Allerdings war der Vollstreckungsbescheid schon am 5. Juni auf onlinekosten.de zu lesen, und Maikel Köhler nahm auch umgehend per Mail dazu Stellung. Jedoch hatte er offensichtlich ein Problem, diesen Vollstreckungsbescheid einem Kunden zuzuordnen, der Absender war dennoch für ihn klar ersichtlich: Amtsgericht Stuttgart, Mahnabteilung. Dorthin hätte er sich wenden können.
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Wenn die Gerichtsvollzieherin zweimal klingelt
Der Anwalt von Michael S. hat nun beim Amtsgericht Schwerin beantragt, dass Adnewmedia der Gerichtsvollzieherin Zugang zu den Räumen zu gewähren hat. In diesem Fall wird die Gerichtvollzieherin in Begleitung der Polizei erscheinen, notfalls muss die Tür aufgebrochen werden.
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