Auch weiterhin muss eBay sich nicht darum kümmern, dass keinerlei indizierte Produkte bei eBay ersteigert werden können - so das Landgericht Potsdam.
Klage gegen eBay
Der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels (IVD) hatte eBay verklagt, nachdem man in den Angebotskatalogen auf jugendgefährdende Produkte, beispielsweise indizierte Filme und Computerspiele, aufmerksam gemacht wurde.
Der IVD wollte erreichen, dass eBay die Versteigerung solcher Produkte untersagt wird. Doch das Landgericht Potsdam lehnte den Antrag ab. Der IVD sieht darin die Unterwanderung des Jugendschutzes.
Vermittlungsplattform
In der Begründung des Gerichts heißt es, dass eBay weder zum Vertragspartner beim Handel wird noch in diesen eingreift. Vielmehr stellt eBay lediglich die Rahmenbedinungen, eBay agiert also nur als Vermittlungsplattform.
Zudem lobt das Gericht sogar das Verhalten von eBay. Obwohl das Auktionshaus gesetzlich nicht zur Überwachung des gesamten Inhalts verpflichtet ist, überprüft eBay stichprobenartig die Angebote auf jugendgefährdende Produkte. Gemeldete Auktionen solcher Angebote werden dabei von eBay umgehend entfernt.