Die Vergabe der UMTS-Lizenzen

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Im August 2000 standen in einer ersten Auktionsrunde für den deutschen Markt zwölf Frequenzblöcke mit 2 x 5 MHz zur Versteigerung, von denen mindestens zwei und höchstens drei Blöcke ersteigert werden konnten. Rechnerisch waren somit zwischen vier und sechs UMTS-Lizenzen möglich.

In einer zweiten Auktionsrunde wurden fünf weitere Frequenzblöcke à 5 MHz versteigert. Die Kritik der Netzbetreiber bestand darin, dass unabhängig von der Anzahl der Lizenzen die Bandbreite der versteigerten Frequenzen auf lange Sicht nicht ausreichen werde, um tatsächlich Multimedianwendungen anbieten zu können. Der Präsident der Regulierungsbehörde, Klaus-Dieter Scheuerle, stellte aber in Aussicht, dass zu einem späteren Zeitpunkt weitere Frequenzen unter den Hammer kommen.

Das Mindestangebot für eine Lizenz betrug 200 Millionen Mark. Gezahlt wurden letztlich von jedem Lizenznehmer ca. 16,5 Milliarden Mark. Der Gesamterlös der Versteigerung betrug knapp 100 Milliarden Mark und wurde von der Bundesrepublik Deutschland zur Schuldtilgung verwendet. Sechs Lizenzen wurden mit dieser Auktion vergeben. Als siebter Bieter war debitel angetreten, ist aber frühzeitig wieder ausgestiegen.

Die Bieter saßen in getrennten Räumen im Mainzer Gebäude der Regulierungsbehörde und mussten ihre Gebote innerhalb von 40 Minuten per Computer abgeben. Telefonisch konnten die Bieter nur den Auktionator und die Geschäftsführung des eigenen Unternehmens erreichen. Ab der zweiten Runde wurde den Bietern das jeweils höchste Gebot der letzten Runde genannt sowie der Name des Bieters. Wenn zwei Gebote gleich gelautet haben, wurde dasjenige genannt, das zuerst eingegangen war und bestätigt wurde. Bei Absprachen zwischen zwei Bietern waren Konventionalstrafen in Höhe des letzten Gebotes angedroht.
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