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http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32004D0207
E:HTMLDer springende Punkt beginnt bei Abschnitt 4.3 ff. 4.3.1. Roaming von O2 Germany auf dem Netz von T-Mobile (...) (Auszug) "Mit der am 22. Januar 2003 erfolgten Änderung an der Vereinbarung vom 20. September 2001 haben die Parteien vereinbart, dass O2 Germany zwischen dem 1. Januar 2003 und dem 31. Dezember 2008 Inlandsroaming auf dem Netz von T-Mobile (...) vornimmt (...). Hierfür wird O2 Germany ein Entgelt entrichten." "Nach Gesprächen mit der Kommission haben die Parteien zugesagt, das Roaming (...) auf ein Mindestmaß zu beschränken." Es wurden (...) drei getrennte Gebiete (1, 2 und 3) ausgewiesen, in denen das Roaming gemäß einem vereinbarten Zeitplan phasenweise verringert wird, sowie O2 Germany eine Netzqualität und -dichte erreicht, auf deren Grundlage es einen wirksamen Wettbewerb mit den übrigen Netzbetreibern aufnehmen kann. (34) In folgenden Gebieten wird das Roaming gemäß einem genauen Zeitplan phasenweise auslaufen: a) Das Gebiet 1 erfasst Großstadtgebiete. Für dieses Gebiet hat sich O2 Germany verpflichtet, kein Roaming vorzunehmen und sich T-Mobile verpflichtet, das Roaming ab dem 31. Dezember 2005 zu untersagen. b) Das Gebiet 2 erfasst Kleinstadtgebiete von zweitrangiger wirtschaftlicher Bedeutung. Für dieses Gebiet hat sich O2 Germany verpflichtet, kein Roaming vorzunehmen und sich T-Mobile verpflichtet, das Roaming ab dem 31. Dezember 2007 zu untersagen. c) Das Gebiet 3 erfasst Kleinstadtgebiete von geringer wirtschaftlicher Bedeutung. Für dieses Gebiet hat sich O2 verpflichtet, kein Roaming vorzunehmen und sich T-Mobile verpflichtet, das Roaming ab dem 31. Dezember 2008 zu untersagen. Wichtig: "Als Ausnahme von dieser Regelung wird O2 Germany bis 31. Dezember 2008 in so genannten "Untergrundgebieten" der Gebiete 1 und 2 Roaming vornehmen. Gemäß dem Zeitplan ist O2 Germany berechtigt, bis 31. Dezember 2008 Roaming in Untergrundgebieten des Gebietes 3 vorzunehmen(30)." Definition von "Untergrundgebieten": "Untergrundgebiete" sind Gebiete innerhalb der in den Gebieten 1, 2 und 3 aufgeführten Städte und Regionen, die Bestandteil des Untergrund-Verkehrssystems (einschließlich Eisenbahnen und Untergrundbahnen) sind, Untergrund-Einkaufszentren, Tiefgaragen, Tunnels für Fahrzeuge und Fußgänger und andere vergleichbare Untergrundgebiete sowie die Gebiete direkt oberhalb (Obergrund), jedoch nur in dem Maße, wie Untergrund- und Obergrundgebiete für die Zwecke des Roaming technisch nicht getrennt werden können. Diese bedeutet, dass man 2008 wieder eine prima Möglichkeit zum ausserordentlichen Kündigen hat. Als o2 (damals noch unter den Namen VIAG Interkom) das SWISSCOM-Roamingeingestellt hatten, (Damals konnte man auch bei Vodafone und E+ roamen) konnte allen Kunden ausserordentlich kündigen. Zwar hat o2 damals die Kündigungen abgelehnt, aber alle die sich gewehrt haben. (Ich musste z. B. klagen ) kamen aus den Vertrag und o2 musste die Anwalts- und Prozesskosten tragen. Danach war o2 "Kulant".
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Und was ist wenn o2 bis dahin in den Gebieten ausreichende Versorgung erreicht hat? Also kein Roaming mehr nötig ist? Warum sollte dann ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen?
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Zitat:
Auch glaube ich kaum, dass o2 es schafft GSM/UMTS so weit bis dahin auszubauen, dass die Versorgung auf D1-Standard ist. Besonders das mittlerweile gegen jede neue BTS eine Bürger Ini. der Elektrosensibelchen Sturm läuft. Die werden oft schon sterbenskrank bevor der Sender aktiv wird. |
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Zitat:
Du labberst nur Müll. 1.) o2 baut schon seit letztem Jahr eifrig aus! Konnten ihre BTS-Standorte fast verdoppeln! Der Ausbau wird 2008 dann fertig sein (GSM). 2.) Du wirst auch Flecken finden, die mit VF, TM oder E+ tot sind... da kannste auch nicht kündigen!!! Also, nix war's mit deiner Hetze ....
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Dieser Beitrag stammt von einem Account, der aufgelöst wurde. |
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Zitat:
Von daher wird dieser Fall (wenn auch von Andre gewünscht) nicht eintreten. SIcherlich wird es einige geben, die es probieren werden... aber dass ist nun mal Fakt dass es keine 100% Abdeckung gibt...
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Dieser Beitrag stammt von einem Account, der aufgelöst wurde. |
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Zitat:
Das als o2 (als VI) das SWISSCOM Roaming eingestellt hat, konnten alle Leute die hart blieben (oder vor Gericht gingen wie ich) ausserordentlich kündigen und VI hatte dazu die Kosten am Hals.
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Zitat:
Ist "1111" die Hotline-Nr, wenn man kein Netz mehr hat? Ich finde so eine Einstellung einfach nur schwachsinnig. Wenn man glaubt, man kann dann 2009 nicht mehr telefonieren, dann verlängert man seinen Vertrag nicht.
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„Ich seh' das Ganze ja nicht persönlich oder als Machtkampf oder so ...das ist doch ...Nur Momentan steht's 1 zu 0 für mich. Ganz objektiv.“ |
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Geile Sache !
Ohne Roaming werden die Flachpfeifen von O² noch weiter zurückfallen Vielleicht schaffen sie es ja Dank Ihrer eigenen Marketingpolitik sich selbst vom Markt zu entfernen Ich hoffe nur dass O² - entgegen der üblichen Firmenpolitik dort - in dem Falle der "Roamingeinstellung" ausnahmsweise fair zu Ihren Kunden sind und dies auch mitteilen.... |
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