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Zitat:
Versender haftet. (§ 474 (2) BGB) Edit: oder wie schizo schon sagte.
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ALSO...
Kenn mich ja nicht soooo aus, aber hab mir diesen §474 gerade mal angesehen Zitat:
Hab ich Tomaten auf den Augen? Ich bilde mir ein mal folgendes gelesen zu haben: Wird versicherter und unversicherter Versand angeboten und man wählt versicherten, haftet die Post (klar...). Wählt man den unversicherten, hat der Absender seine Schuldigkeit mit der Abgabe des Packets geta. Sprich der Empfänger hat das Problem wenns nicht ankommt... Ist nach meinem Rechtsverständnis auch nur sinnvoll! Warum sollte der Versender dafür gerade stehen, wenn die post Mist baut und der Empfänger nicht auf nimmer sicher gehen wollte... |
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Als Gewerbetreibender muss man entweder versichert verschicken, oder man trägt das Risiko. Ist einfach so! Wenn der Gewerbetreibende jetzt unversicherten Versand anbietet, um damit an mehr Kunden ranzukommen, muss er nunmal auch das Risiko tragen, egal was in den AGB steht. Blöd für den Verkäufer, gut für den Kunden.
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Naja... Hab jetzt immerhin schon mal festgestellt, das der Link einem da ja nicht weiterhilft
Ich als Nicht-Jurist kann da jetzt aus den folgenden § auch nix rauslesen was das ausdrücken würde... Vielleicht kannst ja mal entsprechende Stelle angeben und ggf erläutern
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Zitat:
Absatz 2 schließt das doch beim Verbrauchsgüterkauf aus. Haftet nicht der Erfüllungsgehilfe, sprich das Versandunternehmen ? |
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Bei dem hier beschriebenen B2C-Geschäft (Business to Customer), muss natürlich der Verkäufer für die verlorengegangene und unversicherte Sendung gerade stehen.
Bei eBay ist es übrigens so, dass der gewerbliche Anbieter überhaupt keinen unversicherten Versand ausweisen darf. Schon allein dadurch riskiert er eine kostenpflichtige Abmahnung! |
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