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| Kommentar zum Artikel: Urteil: GEZ-Gebühr für Computer und Smartphones |
| Ein Rechtsanwalt hatte wegen der GEZ-Gebühr für seinen internetfähigen Kanzlei-Computer Verfassungsbeschwerde eingelegt, scheiterte aber vor dem Bundesverfassungsgericht. Grundsätzlich sind neuartige Rundfunkempfangsgeräte wie internetfähige Computer und Smartphones GEZ-pflichtig. Artikel lesenAlle Kommentare zu diesem Artikel anzeigen |
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Solche Urteile sind eine Schande für den Rechtsstaat und werden sicher als Schande in die Geschichte eingehen.
Wenn man sich bei Privatsendern ein Abo holt wie bei Sky, dann kann man das aus freien Stücken tun und bezahlen. Sowas nennt man freiwilliges PayTV Was hier passiert ist Quasi ein Gezwungenes PayTV und das in einem Staat in dem die Freiheit des Bürgers in der Verfassung Groß geschrieben wird. Frei Wahl des Standortes, Freie Meinungsbildung, Informationsfreiheit, "Freie Wahlen". Man sollte diese Gebühr gänzlich abschaffen den in all diesen Gremien der Sender sind Parteien vertreten die meist nur Parteienfernsehen machen. Und die ganzen Großereignisse wie WM, EM, Olympischen Spielen sollen die Bezahlen die Sie sehen wollen, man muß den Preis durch Wettbieten nicht Hochtreiben und dann eine Gebührenerhöhung fordern, wenn man über seine Verhältnisse geboten hat. |
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Für mich ist es ein Unding, das Gebühren kassiert werden, weil ich damit öffentlich rechtliche Programme empfangen kann. Das ist in meinen Augen pure Wegelagerei.
michae-e
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Mit T- Online schafft man sich Probleme, die man ohne nicht hätte. |
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Für mich und wohl viele Tausend andere auch. Aber diese Diskussion ist auch nicht neu, und letztlich werden wir wohl alle damit leben müssen (spätestens mit Einführung der Haushaltsabgabe), so wie mit anderen Steuern auch.
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Zitat:
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"MUNDUS VULT DECIPI ERGO DECIPIATUR" (Die Welt will betrogen werden, also soll sie betrogen werden.) |
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Die GEZ ist schon immer ein Unding, indem man diese schon immer bezahlen muss, sobald man ein Gerät besitzt, das rein theoretisch irgendwas empfangen kann.
Dass inzwischen auch internetfähige PCs dazuzählen, ist natürlich noch die Krönung des ganzen, denn Internet, v.a. wenn es irgendwo im Büro geschäftlich genutzt wird, gleich mit TV- oder Radioempfang zu verbinden, ist doch schon sehr weit hergeholt. Ob ich die Programme überhaupt sehen will, sollte schon mir überlassen werden. Die Gebühren sind ja doch inzwischen auch richtig gesalzen, fast schon so hoch wie für echtes Pay-TV. Für Leute mit geringerem Einkommen kann das schon eine richtige Belastung sein. |
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Ach Leute, das Urteil ist doch sowieso total egal. Selbst wenn man zugunsten des Rechtsanwaltes entschieden hätte, dann hat dieser sicherlich einen dicken Wagen vor der Tür den er für seinen Job nutzt, mit supitollem Radio, Er wird nicht mit dem Bus zum Gericht und seinen Mandanten fahren. Spätestens dann wäre für ihn die Abgabe fällig geworden.
Es ist ein Nischenurteil. Es wird so gut wie niemanden betreffen. Auch den Kläger nicht. |
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Zitat:
Cu. |
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Zitat:
Naja, die werden noch früh genug belehrt werden und dann ist das mit der GEZ sowas von nebensächlich... Über den ESM muß man sich überall "aufregen" und informieren, auch wenns tatsächlich nicht wirklich das Thema von OK ist. |
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