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Hallo,
Hat jemand in den letzten Wochen auch den Ibc- Zugang von sbq4you " Ole 5" ( 0,01 ct / min) genutzt und sich über eine Rechnung gewundert, die der Nutzungszeit nicht angemessen ist ? Hatte mich nur an Wochenenden dort eingewählt und den Tarif in etwa 20 Stunden genutzt die Rechnung betrug 7.94 Euro. Dies ist zwar kein Weltuntergang, aber es könnte ja auch ein System hinter den überzogenen Rechnungsbeträgen stehen. Anbei der besagte Tarif Internet Call by Call "Olé 5" Montag - Sonntag und Bundesweite Feiertage von 11 bis 13Uhr 0.01 Cent/Min Montag - Sonntag und Bundesweite Feiertage von 13 bis 17Uhr 14.99 Cent/Min Montag - Sonntag und Bundesweite Feiertage von 17 bis 19Uhr 0.01 Cent/Min Montag - Sonntag und Bundesweite Feiertage von 19 bis 11Uhr 14.99 Cent/Min [COLOR=; ?]Takt[/COLOR] 60/240 Einwahlgebühr 0.00 Cent / Einwahl Mindestumsatz 0.00 Cent / Einwahl Gültig ab 22.12.2012 Preisgarantie bis --- Benutzername sbq Passwort internet Einwahlnummer 019282085 Bitte beachten Sie!
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Natürlich ist das System! Ist ja kein Geheimnis, dass diverse Anbieter in unregelmäßigen Abständen die Tarife ändern, um die Kunden abzuzocken.
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Zitat:
22.12.2012 gültige Preis ist auch heute noch aktuell, siehe: http://www.sbq4you.de/internet-by-call-tarife-ole.htm und von Einwahlstrafe ist dort auch nichts zu lesen |
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Hallo Mike H.,
die Ursache für die überhöhte Rechnung liegt wahrscheinlich in der Veränderung eines günstigen Zeitbereichs auf der Anbieterseite http://www.sbq4you.de/internet-by-call-tarife-mpg.htm. Es war dort zunächst ein günstiger Zeitbereich für Ole 5 von 16 – 18 Uhr mit 0,01ct/min mindestens bis 30.12.2012 angegeben, am 02.01.2013 stellte ich die Veränderung dieses Bereichs auf 17 – 19 Uhr fest. Das Gültigkeitsdatum blieb bei “ab 22.12.2012“, wurde also nicht verändert. Abgerechnet wurden dann von 01019 Telefondienste GmbH die Tarife in den nachträglich veränderten Bereichen auch für die Tage im Dezember. Ich habe mir die Anbieterseiten vom Dezember und Januar auf meinem PC gespeichert und kann somit die Manupulation belegen. Wer aus dieser Ursache nach Prüfung des EVN von http://www.service-nexnet.de/einzelverbindungsuebersicht/ eine überhöhte Rechnung feststellt, sollte Widerspruch bei den Beteiligten First Internet Invest LTD und 01019 Telefondienste GmbH einlegen und Geld zurück fordern, denn Gültigkeit haben die tagesaktuellen Seiten. Mit besten Grüßen Max Dahl |
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Nachtrag zur falschen Abrechnung des Tarifs
sbq4you Ole 5 Vom 22.12.2012 bis 30.12.2012 war auf der Tarifseite von First Internet Invest LTD für die Marke sbq4you Ole5 folgendes zu lesen: von 11 bis 13 Uhr 0,01 Cent/MinAm 31.12. erfolgte dann die Änderung der Einträge: von 11 bis 13 Uhr 0,01 Cent/Min( siehe dazu auch http://www.telespiegel.de/forum/verschiebung-der-preisanderung-t883.html http://www.telespiegel.de/ibc/sbq4you.php ) Mit der Telekom-Rechnung hat der Dienstleister 01019 Telefondienste GmbH (freenet) dann alle Verbindungen, also auch die vor dem 31.12. nach den im Nachhinein geänderten Zeitbereichen abgerechnet. Dies ist eindeutig falsch, da die Internetseite des Anbieters als primäre Angebotsseite anzusehen ist. Ich bin davon selbst mit einem kleineren Betrag betroffen und habe bei 01019 Telefondienste per Brief den Fehler reklamiert und um Klärung gebeten, bisher jedoch darauf keine Antwort erhalten. Ein Anruf bei der auf der Telefonrechnung angegebenen Servicenummer ergab nur, dass sie auf jeden Fall bei Nichtzahlung mahnen und dann ein Inkassobüro einschalten werden. Sie meinen, sie richten sich nur nach dem, was der Internetanbieter First Internet LTD ihnen mitteilt. Ich denke, dass sich 01019 Internetdienste sich nicht so verhalten kann; sie beteiligen sich damit immerhin wissentlich an einer falschen Abrechnung der Verbindungskosten. Bei First Internet (Betreiber von sbq4you) habe ich per E-Mail meinen Einwand gegen den Rechnungsbetrag geltend gemacht und meine Beweismittel (u.a. von mir gespeicherte Angebotsseiten) mitgeschickt. Nach drei Wochen ist immer noch nicht die angeforderte Stellungnahme eingetroffen und auch im Newsletter von First Internet ist zu dem Vorgang keine Notiz zu finden. Damit drängt sich der Verdacht eines Abrechnungs-Betrugs auf. Mich hat dieser Vorgang der so eindeutigen falschen Angebotsseite und falschen Rechnungslegung erheblich geärgert, habe aber den geforderten Betrag unter Vorbehalt gezahlt, um kein weiteres Durcheinander zu verursachen. Bei früheren Falschberechnungen anderer Anbieter erfolgte dann kurzfristig eine Neuberechnung und Kontogutschrift – doch dieses Mal nur Schweigen? Jetzt erwäge ich eine Strafanzeige oder einen Strafantrag, will aber noch meine nächste Telefonrechnung abwarten. Möglicherweise wird die Staatsanwaltschaft eine einzelne Anzeige wegen Geringfügigkeit dann nicht weiter ahnden. Ich meine aber, der Vorgang darf nicht so hingenommen werden, es könnte sonst Wiederholung drohen. Preisauszeichnungen wären dann nicht mehr als verbindlich anzusehen. |
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Das ist doch die übliche (bekannte) Masche. Wer zahlt ist der dumme. Wer nicht zahlt bekommt automatisch Mahnungen. So lange das funktioniert und sich damit Geld verdienen lässt, wird das auch weiterhin so gemacht. Die allerwenigsten werden dagegen angehen, da es Zeit und Geld kostet.
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Langtext zu daxb Erklärungen:
Man kann dazu nur eines raten: sämtliche EVN und Traifinfos korrekt und vollständig zu sichern, dem Anbieter förmlich ohne Begründung die Zahlung wegen Abrechnungsfehler komplett zu verweigern und abwarten. Habe mich selber schon hingesetzt und deren Fehler denen versucht darzulegen und auf meine Zeit- und Geldkosten die Fehler korrigiert und so korrekt gazahlt. Ergebnis war, dass dort weiterhin auf dem "Blödsinn" bestanden wurde und die nicht mal die Hinweise versucht haben zu Prüfen. Also völlig sinn- und zwecklos dort auf offene Ohren zu hoffen. Die sehen sich nur als vorgeschaltetes Inkasso- und Einzusgunternhemen, von korrekter Rechnungsstellung und Abrechnung haben die absolut keinen Plan. Verschwendete Zeit und Mühe, wer dann noch deren Geldbetrag trotz offensichtl. Fehler zahlt, bestätigt damit ja deren Korrektheit. Also auf eine Rückrechnung würde ich nicht hoffen. Im Gegenteil würde ich bei der nächsten Rechnung den gezahlten Betrag vom Vormonat abziehen, mit Verweis auf Abrechnungsbetrug oder Unfähigkeit. Da dann aber wahrscheinl. wiede Fehler auftreten, erzieht man die "Bande" eigentl. nur mit Nichtzahlung unter Hinweis auf ständige Fehler. Wird dann bloß dumm, wenn man dort dann von der Einwahl gesperrt wird, früher oder später tritt das dann wohl so ein! So kann man eigentlich durch deren ständigen Betrugsversuche oder Unfähigkeiten monatelang kostenlos "unbeschwert" Surfen, einfacher kann man von Anbieterseite kein Geld verbrennen. Müßten dann bloß alle Nutzer so machen, irgendwann wäre dort Schluß mit der Methode. Nur ob man dann noch zu so "günstigen" Preisen online Surfen könnte, wenn alle nur noch kostendeckende Tarife anbieten würden? Also seht es gelassen, und beobachtet eure Post > Schreiben vom Gericht, vorher können die zahlosen Tieger noch so viel drohen, solange der Fehler dort bei denen liegt. Man hat bisher niemals wegen solcher Methoden gerichtl. Anschreiben bekommen, das "Lehrgeld" bis dahin war aber auch nicht gering. Und man wird Jahre später dann wieder an längst vergangene offene Rechnungen von gänzlich neuen "Banden" erinnert. Dass man dort dabei auch wieder massenhaft Fehler macht, scheint dort niemanden zu interessieren> Abtretungserklärung natürlich vom Vorgänger/ Forderungs-Eigentümer nicht dabei u.ä. Späße. |
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