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| tele2 Details zu den Tarifen von tele2 |
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hallo zusammen, meine Mutter (über 80J) hatte sich anno 2004 einen tele2-precall aufschwatzen lassen.
2006 wurde die Preisansage kurz vor Ostern abgestellt, der vorher günstige Fern-Tarif vor den Osterfeiertagen fast verzehnfacht und gleichzeitig die Preisansage abgestellt. Ab August´06 kamen dann drei Rechnungen, die sie über 350€ gekostet hatten. Bei der Telekom sagte man ihr, daß sie dabei noch "Glück" hatte, andere wurden doppelt so teuer erwischt... Sie hatte damals den Precall sofort bei der Tele2 gekündigt. Im Bestätigungsschreiben der Tele2 vom August 2006 gab einiges an Hinweistexten (schade, daß blabla...), der damals "überlesen" wurde. Da meine Mutter weiterhin per anderer Billigvorwahl zu Verwandten ins Ausland telefonierte und auf der Rechnung ein entsprechender Vermerk erschien, fiel bei den nun wieder normalen Kosten nichts auf. Erst als die Verbindungskosten seit Aug´12 angesagt werden mußten, fiel der Preis von tagsüber 9,99c/min (lt Werbung ab 0,095c/min!) auf, der offenbar seit Monaten abgerechnet wurde. Im der letzten Telekom-Rechnung vom 9.8.12 wurde von Ventelo erst für den Zeitraum 15.4.-25.5.12 abgerechnet, dh nachdem man die Gebührenänderungen an der Rechnungshöhe merkt, darf gesetzlich zulässig weitere 2 Monate kassiert werden. Was hat sich nur ein Gesetzgeber gedacht, der eine Rechnungsstellung bis nach 3 Monaten für zulässig erklärt, gibt es da irgendwelche gemeinsame Interessen??? Also: trau keinem Precaller ohne beim folgenden Anbieter extra löschen zu lassen, und jahrelang ale Infos abheften! |
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Die technische Voreinstellung der automatischen Betreibervorwahl (Preselection) kann allein der Telefonanschlussinhaber bei der Telekom löschen bzw. umstellen lassen - Tele2 kann nur darauf hinweisen im Zuge der Kündigung, was ja auch erfolgt ist.
Nach der Preselection-Vertragskündigung geht Tele2 davon aus, dass Verbindungen über ihre Betreibervorwahl 01013 von Hand vorgewählt und damit zum Call-by-Call-Tarif erfolgen. Tele2 hat keine Möglichkeit, eine automatisch via Preselection hergestellte Verbindung ("01013 wird von der Telekom-Vermittlungsstelle automatisch vorgewählt") von einer über manuelle CbC-Vorwahl hergestellte Verbindung zu unterscheiden. Dieses zweistufige Verfahren der Preselection-Anschaltung/Kündigung ist für viele Verbraucher zweifellos verwirrend, hat aber auch Vorteile - so kann der Verbraucher z.B. die technische Preselection löschen/umstellen lassen trotz eigentlich weiter bestehender Preselection-Vertragslaufzeit beim Preselection-Anbieter, falls dessen Tarif inzwischen unattraktiv ist.
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So long. fruli |
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dann sollte man wohl vorsichtiger sein
![]() ich habe bisher das problem immer über eine fritz box gelöst. tele2 gekündigt, fritzbox immer brav die 01033 oder alternativen wählen lassen und alles ist vertragskonform
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Einen Schaden von auch nur einem Cent kann man daran nicht festmachen.
Evt. vertraglich bestehender Mindestumsatz oder Grundgebühren der Preselection bis zum Ende der Laufzeit bleiben durch die technische Löschung natürlich unberührt und fallen weiter an. Die Voreinstellung in der VSt. ließe sich auch jederzeit zuhause automatisiert (Telefonanlage, Telefon mit speicherbarer automatischer CbC-Vorwahl, Vorwahl-Dialer-Box, AVM-Box) oder per manueller CbC-Vorwahl umgehen. Man könnte nun natürlich hergehen und versuchen statistisch den Umsatzausfall möglichst hoch zu beziffern anhand einer statistischen Betrachtung, wieviele Nutzer in so einem Fall den Aufwand einer technischen Löschung @ home/office bzw. manuell per Vorwahl einer anderen CbC-Nummer vor jedem Gespräch scheuen würden und stattdessen weiter zu den unattraktiven Tarifen des PS-Anbieters telefonieren würden - letztlich nichts als Orakelei ohne Hand und Fuß ohne jegliche absehbare Nachteile. und ja, es ist so einfach (hab selbst schon mehrfach Preselection ändern/löschen lassen bei der Telekom in der Vergangenheit - auch schon gezielt setzen lassen per nur an die Telekom gefaxtem Preselection-Formular auf die VNBKz eines CbC-Anbieters, ohne diesen zu informieren, da ich per Preselection dessen CbC-Tarif nutzen wollte. Andere Verwendungsmöglichkeit wäre z.B., um die Haushaltsmitglieder zur CbC-Nutzung zu zwingen, Setzen einer VNBKz in der VSt., die nur nach Anmeldung funktioniert und ohne Anmeldung nur eine Ansage liefert, etc. Rechtlich gesehen ist der Anschlussinhaber alleiniger Herr über das Setzen der VNBKz in der VSt, geht so aus dem TKG hervor. Evt. wurden Abstimmungsprozesse der Netzbetreiber zwischen beiden Säulen (technisch/vertraglich) in letzter Zeit etabliert, entsprechende Bestrebungen hab ich schon mitbekommen, aber aufgrund des TKG kann der Kd. immer trotzdem auf dem Setzen der VNKz nach seinem Wunsch bestehen. Selbst wenn der PS-Anbieter heutzutage dann informiert würde über das Beenden der technischen Preselection, hätte er rechtlich keine Handhabe, das Rücksetzen zu erzwingen oder gar einen Schaden zu beziffern. Zu Preselection-Anfangszeiten wollte Interroute auch schon ihre Preselection-Kunden dazu nötigen, ihre Telefonrechnungen zuzuschicken, um die in den damaligen Verträgen vorgesehene PS-Exklusivnutzung ohne CbC durchzusetzen - nur war das rechtlich ohne jede Basis und wurde flugs in den Gulli versenkt.
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So long. fruli |
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| kündigung, precall, tele2, ventelo |
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