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| Kommentar zum Artikel: Filesharing mit 30 Songs - 675.000 Dollar Strafe |
| Eine halbe Million Euro Strafe für 30 schwarz heruntergeladene Songs. Diese Rekordsumme muss ein Student in den USA nun zahlen. Ein Bundesgericht entschied: Das Urteil gegen den amerikanischen Studenten bleibt bestehen. Artikel lesenAlle Kommentare zu diesem Artikel anzeigen |
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Stimmt, wenn ich einen Internetzugang einer Person ohne deren Einverständnis mitbenutze dürfte es in einigen Fällen relativ einfach sein eine objektive Schadsumme zu berechnen, z.B. wenn dort jemand sein Homeoffice hat und wg. Downloads nur langsamer arbeiten kann weil er nicht so schnell über sein VPN an die Daten auf den Firmenserver kommt.
Insofern hast Du Recht, wenn das Kopieren von Musik aus illigitimer Quelle bestraft wird (kostenlose Alternative: Kopie aus legitimer Quelle z.B. Radio) müsste das mitnutzen eines WLANs erst Recht unter Strafe stehen. Der Täter hat einen Vermögensvorteil und das Opfer u.U. einen objektiv zu beziffernden Schaden. Gruß Thomas
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"The reason why 9/11 is not mentioned on Usama Bin Laden's Most Wanted page is because the FBI has no hard evidence connecting Bin Laden to 9/11." FBI spokesman Rex Tomb |
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Zitat:
Seit 2000 Jahren gilt actio non datur non damnificato (kein Schaden, keine Verfahren), das gilt auch bei Imaterialgütern. Schaden muss man beweisen. Und bei einem Gut das grundsätzlich kostenlos verfügbar ist, läuft ja im Radio, wird das schwer. Gruß Thomas
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"The reason why 9/11 is not mentioned on Usama Bin Laden's Most Wanted page is because the FBI has no hard evidence connecting Bin Laden to 9/11." FBI spokesman Rex Tomb |
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Wobei es kein geistiges Eigentum gibt.
Wenn man mal nachdenkt, kann es dann rein physiologisch nicht geben.
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Grundverschlüsselung HD+ und digitale Abzocke: Ich sch.. drauf!!! es gibt kein geistiges Eigentum Der Begriff Raubkopie ist ebenfalls von der Content Mafia geprägt |
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Urheberrecht beschreibt es eigentlich auch weit besser. Der Urheber hat Rechte, er bestimmt über die Verbreitung seines Werkes und er hat ein Recht darauf an allem mitzuverdienen was an Kohle mit seinem Werk rein kommt.
Das ist auch die Grundidee des Urheberrechts. Der Begriff "geistiges Eigentum" ist dann eher ein Lobbybegriff, weil man dann so schön mit Begriffen wie "Diebstahl" arbeiten kann. Das ein Verbrechen ohne Schaden zu verfolgen ist Schwachsinn ist wussten schon die alten Römer. Allerdings soll ein Künstler, wenn er es denn erst mal geschaft hat, anstrengungslos in spätrömischer Dekadenz leben können. Da braucht es halt "geistiges Eigentum". Das geht in Deutschland inzwischen so weit das die Rechte der Urheber ignoriert werden um es den Verwertern möglichst einfach zu machen. Ein Urheber hat zwar ein Recht auf annonyme Veröffentlichung, aber in Deutschland nicht darauf annonym und kostenlos zu veröffentlichen. Gruß Thomas
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"The reason why 9/11 is not mentioned on Usama Bin Laden's Most Wanted page is because the FBI has no hard evidence connecting Bin Laden to 9/11." FBI spokesman Rex Tomb |
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