Ausserdem stet in den Antragsbedingungen doch auch klipp und klar unter Punkt 2:
Zitat:
2. Bestellung und Vertragsschluss
2.1. Zum Vertragschluss ist ein schriftliches Angebot (Bestellung) des Vertriebspartners erforderlich. An dieses Angebot ist der Vertriebspartner für die Dauer von 14 Werktagen gebunden.
Der Kaufvertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung („Annahme“) oder der Warenlieferung seitens Drillisch Telecom zustande.
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Die aufgeführte Bindung von 14 Tagen bezieht sich nur auf den Inhalt des Angebotes.
Was bei deinem Angebot noch dazu kommt, es ist kein Zeitrahmen für die Umwandlung zu einem Vertag vereinbart. Das heist, er könnte genauso auch in 1 oder 2 Jahren seitens der Fa. Drillisch angenommen werden.
Hier noch der Paragraph aus dem BGB:
§ 145 Bindung an den Antrag
Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.