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| Kommentar zum Artikel: Musikpiraterie: Provider müssen Nutzerdaten nennen |
| Name und Anschrift von Nutzern, deren IP-Adressen bei der illegalen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke erfasst werden, müssen auf Antrag der Rechteinhaber durch den Internet-Provider herausgegeben werden. Das entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH). Artikel lesenAlle Kommentare zu diesem Artikel anzeigen |
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Zitat:
Zitat:
Frag mal Mörder die 10 Leute umgebracht haben,oder leute die 10 Frauen Vergewaltigt haben,was sie von KInderschändern halten. Das Kriminelle ihre Taten verharmlosen ist nicht wirklich überraschend. Ändert aber nix am Fakt das illegale Verbreitung von Content den Urhebern schadet. |
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Die "üble Nummer" ziehst Du hier ab, indem Du eine durch jegliche Sachkenntnis ungetrübte Meinung verbreitest und das auch noch mit Beleidigungen würzt.
Auf den Spruch mit den Kinderschändern habe ich nur noch gewartet. Ausserdem schmeisst Du konsequent Straf- und Zivilrecht durcheinander. Ich schlage vor, Du gehst mal zu einem Anwalt, Staatsanwalt und / oder Richter und lässt sich mal über die Sachlage aufklären. Alternativ könntest Du natürlich selbst mal Gesetze und Kommentare lesen oder mal eine juristische Grundausbildung - in welcher Form auch immer - absolvieren statt hier irgendwelches Stammtisch-Geblubbere von Dir zu geben. So, und damit bist Du für mich zumindest in diesem Thread hier als Gesprächspartner gestorben, bis mal statt dummen Rumgesülzes eine kompetente, sachkundige Äusserung von Dir kommt. Du bist hier beim Falschen gelandet - denn im Gegensatz zu Dir habe ich meine Hausaufgaben in Sachen Juristerei schon vor Jahrzehnten gemacht und immer wieder aufgefrischt.
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Those who would give up essential Liberty to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety. Benjamin Franklin, 1775 |
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Zitat:
Und das Konsumeiern dieser illegal verbreiten Inhalte schadet eindeutig den Rechteinhaber. Und alle die das total ok finden,würden sofort rumheulen wenn der Ex Nacktbilder von einem selber ohne Erlaubnis verbreitet. Man müsste sich wirklich mal den spass erlauben und Sex tabes(Mit Computern lassen sich da ja durchaus gute gefakte Ergebnisse erzielen),von den ganzen befürworten verbreiten. Wäre ja nach der Logik von dir und all den andern komplett legal. Zitat:
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Mädels seit froh das dies hier wohl ein Forum für gelangweilte Schlauschwätzer ist und kein Bauernhof.
Auf einem Bauernhof wäret ihr als überzählige nichtsnutzige Gackergockel schon längst im Kochtopf gelandet und hättet dann doch noch einen sinnvollen Zweck erfüllt. |
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Der Artikel hört sich für mich so an, dass die Musikindustrie durch dieses Urteil quasi Narrenfreiheit bekommen hat und einfach nach Herzenslust in eigener Regie die Adressen zu irgendwelchen IPs abfragen kann, ohne wirklich handfeste Beweise dafür erbringen zu müssen. Da sehe ich eindeutig die Gefahr, dass auch Unschuldige einfach mal so eine Abmahnung bekommen.
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Mich interessiert aber schon das Urteil vom Europäischen Gerichtshof (Link auf Seite 1) und was nun gilt.
Würde nach diesem "schrägen" Urteil schon die Weitergabe der persönlichen Daten untersagen wollen. Zumindest wäre das nen Grund für mich, darüber nachzudenken...
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Dämpfung: 4,3 DB ADSL | Seit 19.10.2011 Dämpfung: 3,7 DB ADSL | Seit 03.12.2011 ![]() Connecting to T-Com C&S Comfort IP VDSL 50 | Down 48,50 Mb/s - Up 8,05 Mb/s Geändert von Racer (14.08.2012 um 05:36 Uhr) |
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@Racer:
Beides gilt - das Eine schliesst das Andere nicht aus. Du musst den Artikel über das EuGH-Urteil nur richtig lesen. Aber das wurde auch auf Seite 1 schon mal von HENRIK.SORG korrekt erklärt.
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Those who would give up essential Liberty to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety. Benjamin Franklin, 1775 |
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Zitat:
Ich meinte ja nur, dass man kaum Heimgebrauch und Semi- oder Vollprofessionellen Betrieb vergleichen kann. |
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Ja, leider zu spät, als ich nimmer editieren konnte...
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