Anzeige:
vodafone.de

Zurück   onlinekosten.de Community > onlinekosten.de > Newskommentare
Newsticker

Anzeige:
Kommentar zum Artikel: Ecuador gewährt Assange Asyl
Außenminister Ricardo Patiño erklärte am Donnerstag auf einer Pressekonferenz in Quito, die Entscheidung zugunsten des in Ecuadors Londoner Botschaft geflüchteten Assange sei getroffen worden, um sein Leben vor Verfolgungsrisiken in den USA zu schützen.
Artikel lesenAlle Kommentare zu diesem Artikel anzeigen

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #101  (Permalink)  
Alt 24.08.2012, 13:57
tommy1808 tommy1808 ist offline
Senior Mitglied
 
Registriert seit: 18.07.2010
Beiträge: 1.535
Standard AW: Vergewaltigungs-Vorwürfe?

Zitat:
Zitat von Heini_S Beitrag anzeigen
Wenn dem so wäre, wie du es interpretierst, wäre er schon ausgereist.
Das ist so. Nur weil die völkerrechtliche Möglichkeit besteht das so zu machen heißt nicht das es dafür keinen diplomatischen Eklat geben würden. In der Diplomatie gilt allgemein der Grundsatz der Reziprozität. Das UK müsste also reagieren, vermutlich in dem Sie den aktuellen Botschafter zur Persona Non Grata erklären oder die diplomatischen Beziehungen erst mal ganz abbrechen. Insofern überaus verständlich das man erst mal versucht einen Weg zu finden der nicht zu einem weiteren diplomatischen Vorfall führt, z.B. die verbindliche Versicherung der Briten und Schweder Assange an niemanden auszuweisen, ein paar Wochen oder Monate in der Botschaft auszuharren wird ihn schon nicht umbringen.

Gruß
Thomas
__________________
"The reason why 9/11 is not mentioned on Usama Bin Laden's Most Wanted page is because the FBI has no hard evidence connecting Bin Laden to 9/11." FBI spokesman Rex Tomb
Mit Zitat antworten Nach oben
  #102  (Permalink)  
Alt 24.08.2012, 14:11
tommy1808 tommy1808 ist offline
Senior Mitglied
 
Registriert seit: 18.07.2010
Beiträge: 1.535
Standard AW: Vergewaltigungs-Vorwürfe?

Zitat:
Zitat von Heini_S Beitrag anzeigen
Logisch darf man das. Die können den Koffer auch öffnen wenn die Vermutung da ist das der Inhalt kein rechtmäßiges diplomatisches Material ist.

Nö. Noch mal aus dem Wiener Übereinkommen, diesmal Art. 27 Abs. 2, Satz 1:

Zitat:
Die amtliche Korrespondenz der Mission ist unverletzlich.
und Art. 27 Abs. 3:

Zitat:
Das diplomatische Kuriergepäck darf weder geöffnet noch zurückgehalten werden.
Also nix mit aufhalten und durchsuchen, in den meisten Staaten, Großbritanien gehört dazu, ist nicht ein mal das Röntgen von Kuriergepäck erlaubt. Praktisch alles was meiner Diplomatischen Vertretung zu tun hat ist, abgesehen von wenigen klar definierten Ausnahmen, nicht der nationalen Rechtsprechung zugänglich. Es gabe also überhaupt keine Stelle und kein Gericht welches legitimiert wäre zu entscheiden ob es einen validen Verdacht gibt.
Trotzdem wird man JA nicht im Kuriergepäck schmuggeln, der ausreichend große Kasten dürfte schon auffallen und das wäre in der Tat ein völkerrechtlicher Verstoß Ecuadors.

Gruß
Thomas
__________________
"The reason why 9/11 is not mentioned on Usama Bin Laden's Most Wanted page is because the FBI has no hard evidence connecting Bin Laden to 9/11." FBI spokesman Rex Tomb
Mit Zitat antworten Nach oben
  #103  (Permalink)  
Alt 24.08.2012, 15:42
Bengel Bengel ist offline
Mitglied
 
Registriert seit: 15.02.2012
Beiträge: 54
Standard AW: Vergewaltigungs-Vorwürfe?

Und wann wird der verschickt oder ist der schon weg?
Mit Zitat antworten Nach oben
 
Anzeige
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Telekom: Schwere Vorwürfe gegen T-Mobile USA on-line Newskommentare 2 06.05.2010 02:00


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:58 Uhr.


Basiert auf vBulletin®
Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.