Zahlungssysteme im Internet Glossar: E



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eCash war ein Zahlungssystem der Deutschen Bank, das 1997 mit einem Pilotversuch an den Start ging. Das System beruhte auf einer Wallet-Software und entsprach somit einer virtuellen Geldbörse. Im Jahre 2001 musste das Zahlungssystem aufgrund fehlender Verbreitung eingestellt werden.
Unternehmen, die Zahlungssysteme zur Abrechnung von telekommunikationsfremden Gütern und Dienstleistungen (z.B. Zahlungen am Getränkeautomaten) mit dem Handy anbieten, gelten als E-Geld-Institute und benötigen eine Banklizenz. Diese stellt die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) aus.
Den virtuellen Handel und Vermarktung über das Internet oder andere Netzwerke nennt man E-Commerce (Electronic Commerce) oder elektronischen Handel (auch Internetverkauf, Virtueller Marktplatz). Man unterscheidet zwischen Business to Consumer (B2C) und Business to Business (B2B). Im B2B bieten Unternehmen ihre Produkte anderen Unternehmen an und beim B2C verkauft ein Unternehmen direkt an einen Privatkunden.
Der Begriff E-Payment bezeichnet alle Systeme und Verfahren, um auf elektronischem Wege oder im Internet etwas zu bezahlen.
Gemäß der E-Geld-Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates bezeichnet E-Geld (elektronisches Geld) einen monetären Wert, der auf einem Datenträger gespeichert ist. Dieser Wert wird im Gegenzug zu einem Geldbetrag ausgegeben und muss auch von anderen Unternehmen als der ausgebenden Stelle (zum Beispiel PayPal) akzeptiert werden. Nach Auffassung der Richtlinie ist elektronisches Geld als Ersatz für Münzen und Banknoten anzusehen und generell dafür gedacht, kleinere Beträge zu bezahlen.
Laut E-Geld-Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates ist ein E-Geld-Institut ein Unternehmen, das Zahlungsmittel in Form von elektronischem Geld ausgibt.
Die Richtlinie 2000/46/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 befasst sich mit der Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten. Sie wurde entwickelt, um anderen Einrichtungen als Kreditinstituten den Zugang zur Ausgabe von elektronischem Geld zu erleichtern. Die EG-Richtlinie legt ebenfalls wert darauf, dass elektronisches Geld in den Nennwert zurück getauscht werden kann und dass das E-Geld-Institut eindeutig auf die Rücktausch-Bedingungen hinweist. Zudem müssen die Institute Vorkehrungen gegen Geldwäsche treffen.
EG-Richtlinien sind bindend, aber keine Gesetze. Die Mitgliedsstaaten der europäischen Gemeinschaft müssen die jeweilige Richtlinie binnen einer Frist in ihrem Land umsetzen.
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