Da es sich bei einer Festplatte um einen magnetischen Datenträger handelt, der sich analoger Signale zum Lesen und Schreiben bedient, ist eine vollständige Löschung durch einfaches Überschreiben nur in den seltensten Fällen möglich. Wer noch Audio-Kassetten verwendet, die ebenfalls magnetische Daten enthalten, kennt den Effekt: Unter der neuen Aufnahme lässt sich noch ganz schwach die alte Aufnahme hören. Genau so ist es auch bei Festplatten: Beim Überschreiben werden die analogen Magnetfelder nicht vollständig verändert, die alten Daten sind noch als ein "Grundrauschen" vorhanden und können unter Einsatz eines entsprechenden Filters ausgelesen werden.
Daten mehrfach überschreiben?
Ein Überschreib-Vorgang reduziert das Grundrauschen um jeweils 90 Prozent. So werden digitale Daten bei einfachem Überschreiben zu 90 Prozent überschrieben, das Grundrauschen beträgt zehn Prozent des maximalen Wiedergabewerts. Weiteres Überschreiben ist also hilfreich: Ein zweiter Überschreib-Vorgang reduziert das Grundrauschen der alten Daten erneut um 90 Prozent, das übrige Grundrauschen wird also auf ein Prozent des Maximalwerts reduziert. Je öfter überschrieben wird, desto geringer wird das Grundrauschen und desto schwieriger wird es, dieses zu filtern.
Die Sache mit der Nachweisgrenze
Zu beachten ist jedoch, dass die alten Daten erst bei sehr zahlreichen Überschreib-Vorgängen so schwach werden, dass sie sich auch mit der effizientesten Technik nicht retten lassen. Das ist der Grund, warum Datenlösch-Programme für ein sicheres Löschen mindestens 7, jedoch bis zu 35 Überschreib-Vorgänge anbieten. Schon bei 7 Überschreibvorgängen reduziert sich das Grundrauschen auf 0,0000001 Prozent, was einen Nachweis unmöglich macht. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt das siebenfache Überschreiben, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Doch wie das so ist mit Nachweisgrenzen: Null ist immer nur die geringste nachweisbare Menge. Und dieser Wert verschiebt sich durch Verfeinerung der technischen Möglichkeiten immer weiter nach unten. Dennoch: Für den Privatgebrauch sollte bereits das dreifache Überschreiben der Daten ausreichen. Das ist der Wert, der für Daten, die den Datenschutz-Richtlinien unterliegen, Pflicht und damit in den meisten Fällen ausreichend. Wer jedoch auf Nummer sicher gehen möchte, sollte auf jeden Fall die Zerstörung des Datenträgers in Erwägung ziehen, wohlgemerkt nach dem 35-fachen Überschreiben.