Zusätzliche Sicherheit bei besonders hochwertigen Artikeln oder Charity-Auktionen bietet die Funktion
Ausgewählte Käufer. Der Verkäufer kann in diesem Fall entscheiden, wer mitbieten darf und wer nicht.
Artikel kaputt? Dann lieber schnell herausnehmen
Wenn ein eBay-Artikel nicht auf das gewünschte Interesse stößt, kann es vorkommen, dass der Verkäufer das
Angebot vorzeitig beendet. Erlaubt ist dies jedoch nur, wenn die Ware zwischenzeitlich zerstört wurde oder sich der Verfasser bei der Artikelbeschreibung in der Beschaffenheit geirrt hat. Um einen zu niedrigen Verkaufspreis zu vermeiden, hilft nur ein ausreichend hoher Mindestpreis. Zwar mag dieser potentielle Kunden abschrecken, das heimliche "Hochbieten" mit einem weiteren Account ist jedoch verboten.
Fazit: Ehrlich währt am längsten
Wer bei der Beschreibung seiner Artikel sorgfältig vorgeht, kann Streitigkeiten vorbeugen. Sicherheit gegen unzuverlässige Käufer schafft das Ausschließen vom Bieterkreis, sollten dennoch Probleme auftreten, hält eBay eine Reihe an Funktionen für Verkäufer bereit. Insgesamt sind Verkäufer besser vor zwielichtigen Käufern geschützt als umgekehrt.