Bei eBay sitzt Ihnen der Vertragspartner nicht gegenüber.
Dass die Geschäfte dort rein virtuell stattfinden, mag für viele
ein Vorteil sein: Es geht schnell und ohne viel Aufwand. Doch es
birgt auch Gefahren: Auf Anhieb können Sie nicht sagen, ob Ihr
Vertragspartner wirklich existiert – zumindest nicht unter
dem angegebenen Namen und der Adresse.
Das Örtliche hilft
Abhilfe und Sicherheit schafft oft ein Blick
ins Telefonbuch. Lassen Sie sich vom Verkäufer seine Telefonnummer geben, am besten seinen Festnetzanschluss. Schlagen Sie nach: Stimmen Name, Adresse und Telefonnummer überein? - Dann sind Sie schon einen
Schritt weiter. Bei Fragen rufen Sie den Verkäufer getrost an.
Er soll ruhig merken, dass Sie ihn abtasten wollen - schließlich
hat er ja nichts zu verbergen.
Ganz offiziell: Meldebestätigung
Wer es ganz sicher mag und den Verkäufer nicht im Telefonbuch finden kann, besorgt sich notfalls eine Bestätigung der behördlichen
Anmeldung des Verkäufers. Diese ist beim Einwohnermeldeamt für
kleines Geld zu haben.
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