1. Mail-Kontakt: Es gilt das gebrochene Wort

Wenden Sie sich per E-Mail und/oder telefonisch an Ihren Vertragspartner. Bleiben Sie freundlich, aber bestimmt. Fragen Sie nach, wo die Ware oder Zahlung bleibt, setzen Sie ihm klare Fristen, bis wann Sie die Lieferung oder Zahlung erwarten.

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Sachlich bleiben

Bleiben Sie sachlich. Drohen bringt im Anfangsstadium recht wenig - vielleicht ist die Ware tatsächlich ohne Verschulden Ihres Gegenübers verspätet. So etwas lässt sich mit ein paar E-Mails oder einem kurzen Telefonat leicht aufklären. Wenn sich nach einigen E-Mails und Beteuerungen Ihres Geschäftspartners immer noch nichts tut, sollten Sie die Gangart allerdings verschärfen. Eine solche Mail könnte dann wie folgt aussehen:

Die Erinnerungsmail


Mailanfrage / eBay-Kauf vom [...] / Artikel-Nr. […]

Sehr geehrter Herr Mustermann,

am […] ist zwischen uns beiden über das Auktionshaus eBay ein wirksamer Kaufvertrag gem. § 433 II BGB zustande gekommen. Ich habe dort unter der Artikel-Nummer […] den von Ihnen angebotenen […] zum Preis von bestellt von […] EUR ersteigert.

Den entsprechenden Betrag habe ich am […] auf Ihr Konto [Nr… BLZ… Kreditinstitut…] überwiesen. Lieder ist die von Ihnen angegebene Lieferfrist von […] Tagen inzwischen um […]Tage überschritten. Bitte teilen Sie mir mit, warum es zu dieser Verzögerung kommt und wann ich Ihre Lieferung voraussichtlich erwarten kann. Gerne können Sie mich tagsüber auch unter der Rufnummer […] persönlich erreichen.

Ich bitte um umgehende Rückmeldung.

Mit freundlichem Gruß,



Zusätzlich: Problem bei eBay melden

Gleichzeitig können und sollten Sie das Problem über eBay klären. Einen nicht erhaltenen oder von der Beschreibung abweichenden Artikel können Käufer bei eBay direkt melden. Dies muss innerhalb von zehn bis 45 Tagen nach dem Kaufdatum erledigt werden. Den Ablauf schildert eBay wie folgt: Das Auktionshaus nimmt Kontakt zum Verkäufer auf und fordert eine Stellungnahme ein. Kommt es zu keiner Einigung und hat der Verkäufer gegen die Richtlinien verstoßen, kann er vom Handel bei eBay ausgeschlossen werden. Ist er mittlerweile schon nicht mehr als Mitglied aktiv, müssen Sie ohne eBay auskommen.

Immer noch nichts?

Dann wird es langsam ernst. Jetzt sollten Sie sich weiter absichern. Am besten fangen Sie damit an, ihrem Geschäftspartner eine rechtswirksame Frist zu setzen. Wie das geht, erfahren Sie im nächsten Teil.

Zweiter Schritt: Setzen Sie eine rechtswirksame Frist...
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