5. Mahnverfahren: Ihr gutes Recht

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und keinen PayPal Käuferschutz in Anspruch nehmen können, sollten Sie spätestens jetzt einen Anwalt aufsuchen. Ansonsten wäre nun die Erwirkung eines Mahnbescheids beim örtlichen Amtsgericht oder online sinnvoll. Bei diesen Anbietern gibt es weitere Informationen und die Möglichkeit, ein Verfahren online einzuleiten:
letzte-mahnung.de opti-mahn.de

Auch bei den deutschen Mahngerichten gibt es mittlerweile die Möglichkeit, einen Mahnantrag online zu stellen.

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Der Vollstreckungsbescheid

Ihr Vertragspartner hat dann zwei Wochen Zeit, dem von Ihnen erwirkten Mahnbescheid zu widersprechen. Tut er dies nicht und bleibt auch weiter säumig, können Sie daraufhin ebenfalls beim örtlichen Amtsgericht einen Vollstreckungsbescheid erwirken, gegen den Ihr Vertragspartner erneut zwei Wochen Widerspruchsfrist hat.

Der Vollstrecker kommt...

Verläuft diese Frist ohne Widerspruch, können Sie dem bei Ihrem Vertragspartner ansässigen Gerichtsvollzieher den Vollstreckungsbescheid zuschicken. Dieser übernimmt dann - wenn Vermögensmasse vorhanden - für Sie die Zwangsvollstreckung...

Die Kosten

Die Kosten für ein solches Mahnverfahren richten sich nach dem jeweiligen Streitwert, die Kosten für eine Zwangsvollstreckung nach dem Gesetz über die Kosten der Gerichtsvollzieher. Laut Justizministerium kommt zunächst der Gläubiger für die Kosten auf, in der Regel wird der Betrag aber zusammen mit dem Anspruch vollstreckt.

Auf die harte Tour

Wenn alles nichts nützt, können Sie es auf die harte Tour versuchen. Erstatten Sie Anzeige. Gehen Sie an die Öffentlichkeit.

Sechster Schritt: Versuchen Sie's auf die harte Tour...
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