Noch immer nichts? - Dann bleibt Ihnen nur der harte Weg! Der sollte Sie als erstes zur Polizei führen.
Jetzt: Anzeige erstatten
Zeigen Sie Ihren Vertragspartner bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle an; nehmen Sie dafür alle Beweisunterlagen aus dem Rechtsgeschäft mit - das macht es den Beamten einfacher. Spätestens jetzt sollten Sie auch die Sicherheits-Abteilung bei eBay über Ihren Fall informieren.
Die harte Tour: Musterschreiben
Setzen Sie ihrem "Geschäftspartner" schriftlich eine letzte Frist. Ein jetzt schon schärferes Schreiben an den "Verkäufer" könnte wie folgt aussehen:
Anzeige, Presse, eBay-Sicherheit / eBay-Kauf vom [...] / Artikel-Nr. […]
Sehr geehrter Herr Mustermann,
am […] ist zwischen uns beiden über das Auktionshaus eBay ein wirksamer Kaufvertrag gem. § 433 II BGB zustande gekommen. Ich habe dort unter der Artikel-Nummer […] den von Ihnen angebotenen […] zum Preis von bestellt von […] EUR ersteigert.
Mittlerweile habe ich Ihnen gegenüber nach erfolgloser Fristsetzung meinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Meiner Bitte um Rücküberweisung des von mir gezahlten Betrages in Höhe von […] haben Sie nicht fristgerecht entsprochen. Der Betrag ist nunmehr seit […] Tagen überfällig.
Ich möchte Sie davon in Kenntnis setzen, dass ich inzwischen ein gerichtliches Mahnverfahren beim AG […] unter der Nummer […] gegen Sie eingeleitet habe. Des Weiteren habe ich bei der Polizeidienststelle […] unter der Tagebuchnummer […] gegen Sie Anzeige erstattet. Ebenso habe ich Sie und diesen Fall der eBay-Sicherheit gemeldet. Ich muss inzwischen wohl davon ausgehen, dass Sie in betrügerischer Absicht gehandelt haben.
Eine Kopie dieses Schreibens sowie weitere Beweisunterlagen gehen noch heute sowohl an Ihre örtliche Presse als auch an diverse Fachmedien. Ich werde ebenso Ihre weiteren Geschäftspartner sowie Ihre Zulieferer über Ihre Machenschaften informieren.
Ich bitte Sie nochmals, um sowohl mir als auch sich selbst weitere Kosten und Schwierigkeiten zu ersparen, mir den fälligen Betrag umgehend zu überweisen. Ansonsten sähe ich mich gezwungen, mein Geld/meine Ware bei Ihnen vor Ort persönlich einzufordern.
Mit freundlichem Gruß,
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Mitgeschädigte suchen
Selten hat ein eBay-Betrüger nur ein Opfer. Suchen Sie ebenfalls Betroffene. Posten Sie in Internet-Foren und suchen Sie nach Mitgeschädigten, denn Gemeinsamkeit macht stark. Je höher der Gesamtschaden ist, desto größer sind die Chancen, dass das Verfahren auch durchgezogen wird.
Informieren Sie die Presse
Informieren Sie die Lokalpresse am Ort über Ihren Fall, die Verbraucherschutzorgane oder die einschlägige Fachpresse. Irgendwann wird Sie jemand hören. Selbstverständlich können Sie auch unsere Redaktion auf Ihren Fall aufmerksam machen: