Liefert er immer noch nicht, sollten Sie auf die sichere Seite
wechseln. Nutzen Sie den Postweg und setzen Sie ihm in einem
Schreiben eine eindeutige Frist (meist sieben Tage),
bis wann Sie die Lieferung der Ware erwarten.
Beweise sind wichtig
Auch hier gilt: Im Ernstfall müssen Sie jeden Ihrer Schritte belegen können. Scheuen Sie daher nicht vor einer Versendung per Einschreiben mit Rückschein - so haben Sie nachher genügend gerichtsverwertbare Beweise. Die 3,85 Euro sind gut angelegtes Geld. Jetzt müssen Sie nur noch das Schreiben aufsetzen. Das könnte zum Beispiel so aussehen:
Fristsetzung: Musterschreiben
Fristsetzung / eBay-Kauf vom [...] / Artikel-Nr. […]
Sehr geehrter Herr Mustermann,
am […] ist zwischen uns beiden über das Auktionshaus eBay ein wirksamer Kaufvertrag gem. § 433 II BGB zustande gekommen. Ich habe dort unter der Artikel-Nummer […] den von Ihnen angebotenen […] zum Preis von bestellt von […] EUR ersteigert.
Seit nunmehr […] Wochen warte ich auf Lieferung. Die zwischen uns in Ihren AGBs vereinbarte Lieferzeit von […] Tagen ist damit um […] Tage überschritten. Auch meine E-Mails und Anrufe bei Ihnen, in denen ich um eine feste Terminzusage zur Warensendung bat, zeigten keine Wirkung, bzw. haben nicht zur Einhaltung der von Ihnen selbst gesetzten Neu-Frist beigetragen.
Ich setzte Ihnen hiermit schriftlich eine Frist bis zum […] (meist sieben Tage, Anm. d. Red.), mir die Ware zu liefern. Sollte sie bis zu diesem Datum nicht eingegangen sein, werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten.
Für diesen Fall behalte ich mir weitere rechtliche Schritte gegen Sie vor.
Mit freundlichem Gruß,
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Rücktritt
Wenn der unwillige eBayer die gesetzte Frist verstreichen lässt, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Wie das geht, erklären wir im nächsten Schritt.
Dritter Schritt: Treten Sie rechtswirksam vom Vertrag zurück...