Soll ein Internetzugang im privaten Umfeld gemeinsam genutzt werden, kommt heute in der Regel ein Hardware-Router ins Spiel. Der Webzugriff erfolgt meist über WLAN, kann aber auch kabelgebunden über Ethernet-Buchsen am Gerät erfolgen. Neuere WiFi-Modelle unterstützen die Datenübertragung auf zwei Sendefrequenzen gleichzeitig und können so etwa eine höhere Bandbreite oder ein zusätzliches Drahtlosnetzwerk für Gäste zur Verfügung stellen.
Das DSL- beziehungsweise Kabel-Modem ist meist fest integriert. Bekannte Hersteller sind unter anderem AVM mit den populären Fritz!Boxen sowie Asus, D-Link, Linksys, Netgear oder Zyxel. Der Router-Vertrieb erfolgt oftmals über Internetanbieter bei der Vermarktung von DSL- oder Kabelanschlüssen.
Internet-Sharing im Großformat: Hotspots
Öffentliche WLAN-Zugänge werden hingegen als Hotspots bezeichnet. Betreiber dieser oft kostenpflichtigen Internetzugangsknoten sind meist kommerzielle Anbieter. Zu finden sind Hotpots beispielsweise in Fußgängerzonen, an Bahnhöfen oder Flughäfen. Die Nutzung ist häufig nur nach vorheriger Registrierung gegen Gebühr möglich. Eine Ausnahme bilden demgegenüber private Projekte wie Freifunk. Diese setzen sich für frei zugängliche Internetanschlüsse ein und stellen dafür vielerorts eigene Hotspots zur Verfügung.
Ein rechtliches Hindernis ist dabei die sogenannte Störerhaftung, die Betreiber von WiFi-Netzen bei über ihren Anschluss begangenen Straftaten zur (Mit-)Verantwortung zieht. Infolge von Abmahnungen und unsicherer Rechtslage haben viele Café-Besitzer und Hotspot-Betreiber ihre Angebote entweder eingestellt oder an professionelle Provider angegeben. Ebenfalls mit Anwaltspost rechnen müssen im Missbrauchsfall Nutzer, die es versäumen, ihr Heim-WLAN zu verschlüsseln. Unsicher ist zudem die Rechtslage bei Wohngemeinschaften: Stellt hier beispielsweise ein Mitbewohner urheberrechtlich geschütztes Material ins Internet, wird zwar oftmals der Anschlussinhaber zur Verantwortung gezogen; eindeutig juristisch geregelt sind derartige Fälle aber nicht.